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28.12.2020 , 19:28 Uhr
Im Moment hat noch nicht jeder die Moeglicheit sich impfen zu lassen. Ich wuerde gerne, aber andere sind erstmal wichtiger, Krankenpfelgepersonal, aeltere Leute etc. Das ist auch richtig. Aber dann darf man diejenigen, die halt waren muessen nicht bestrafen, ich will mich ja impfen lassen, darf aber (noch) nicht
zum Beitrag12.09.2020 , 22:09 Uhr
Ich habe normal auch nicht viel Mitleid mit Vorstaenden, aber es geht um Gleichbehandlung und Gleiche Chancen. Heisst, Maenner koennen Kinder haben und Vorstand bleiben, ja sie sind auch betroffen, koennen keine Elternzeit nehmen, aber sie koennen Kinder haben, mit den Vorteilen die das hat, spaeter Opa werden etc. Frauen koennen das in gleicher Position nicht, weil sie eben die sind, die Gebaehren. Eine Vorstaendin wird in den wenigisten Faellen eine lange Elternzeit planen, entweder wird der Mann eine Zeitlang beim Kind sein, oder sie wird Kindermaedchen etc haben. Aber Mutterschutz braucht sie eben, andere Fuehrungskraefte, die nicht Vorstaende sind, bekommen das ja auch. Maenner koennen auch mal ausfallen, das muss rechtlich besser geregelt werden
zum Beitrag23.08.2020 , 18:21 Uhr
Ich begruesse dieses Urteil, egal was der einzelne zum Thema Abtreibung denkt, ist ein solcher Vergleich einfach nicht in Ordnung
zum Beitrag23.08.2020 , 18:15 Uhr
Also, dass es nur Gynaekologen machen duerfen sollen, ist nicht notwendig. Andere Aaerzte, die ein entsprechende Zusatzausbildung haben und das koennen, koennen das durchaus auch machen. In den Niederlanden kann sich jeder Arzt darin ausbildien lassen und darf das dann machen. Es gehoert aber in den Bereich Gynaekologie, somit sind Gynaekologen natuerlich die naheliegendsten Aerzte dafuer. Zum den Methoden gebe ich dem Artikel Recht, die WHO Richtlinen muesssen umgesetzt werden und die ueberholte Methode der reinen Ausschabung sollte in Museen, Geschichtsbuecher und historische Romane verbannt werden. Ich kenne eine Spezialistin aus den Niederlanden, die es absolut schlimm findet, dass diese Methode noch verwendet wird, obwohl die besseren Methoden nicht teurer sind etc
zum Beitrag15.07.2020 , 22:21 Uhr
Ich bin keine Aerztin, habe aber mit Aerzten bei der Kampagne fuer die Legalisierung der Abtreibung in Irland zusammengearbeitet & gesprochen, die Abtreibungen durchgefuehrt haben (in den Niederlanden & in England). Es gibt fuer jeden Mediziner Dinge, die fuer ihn/sie emotional belastend sind oder ekelhaft oder beides. Trotzdem machen Aerzte diese Eingriffe, nicht nur um das Leben des Patienten zu retten, sondern auch um dem Patienten zu helfen, wenn keine Lebensgefahr besteht. Auch wenn eine Fehlgeburt unvollstaendig ist oder der Embryo stirbt aber nicht abgeht, muss doch prinzipiell derselbe Eingriff, technisch gesehen gemacht werden, richtig? Also absaugen oder ausschaben. Und der Arzt muss genau so Embryo oder Foetusteile sehen, sei denn der Foetus ist schon natuerlich abgegangen & es wird nur noch die Plazenta oder so ausgeschabt. Aber es gibt ja Faelle, missed abort, wo der Foetus zwar tot, aber noch in der Gebaermutter ist, richtig? Alternative ist in geeigneten Faellen die medikamentoese Therapie, die in Deutschland aber wenige Frauenaerzte machen. Die Medikamente sind sowohl bei unvollstaendigen Fehlgeburten, als auch fuer Abbrueche geeignet. Meine Bekannte aus den Niederlanden, eine Aerztin, die viele Abbrueche gemacht hat sagt, die Tabletten sind die schonenste Methode, wenn geeignet. Das machen die Frauen selber und der Arzt muss gar nicht operieren und auch gar nichts sehen. Wenn eine OP notwendig ist oder von der Patientin gewuenscht, zum Beispiel weil es schneller, weniger schmerzthaft und fuer manche emotional leichter ist, dann sei absaugen am besten, sagt sie. Ich verstehe gar nicht, das in Deutschland immer noch ausgeschabt wird in manchen Faellen, that's so last century. Wenn alle Gyns Abbrueche machen wuerden, muesste das au keiner das den ganzen Tag jeden Tag machen. Das das eintoenig & deprimierend sein kann fuer manche Aerzte nichts anders zu machen ist klar, es sollte ein Teil der Arbeit sein, wie Bauchspiegelugnen oder Hysterektomien etc.
zum Beitrag15.07.2020 , 21:45 Uhr
In Deutschland ist Abtreibung zwar unter bestimmten Vorraussetzungen straffrei, aber nicht legal, es ist leider immer noch rechtswidrig, wird nur nicht bestraft. Deshalb gibt es in Deutschland leider kein Recht auf Abtreibung. So ein Schwachsinn, Rechtswidrig aber nicht Strafbar. Das ist doof und scheinheilig. Legalisierung waere gerechter und ehrlicher. Das geht aber schwer, wegen der historischen Verfassungshauslegung, wohlgemerkt nicht der Verfassungstext, der liesse das ohne weiteres zu, aber es gibt eben die Urteile des BVG von 1974 & 1993. Das ist einer der Gruende, warum man auch angestellte Aerzte nicht zwingen kann, Abtreibungen durchzufuehren. Zu einer rechtswidrigen Handlung kann man niemanden zwingen. Niedergelassene selbststaendige Aerzte kann man sowieso nicht zwingen, auch wenn Schwangerschaftsabbrueche legal, nicht nur straffrei waeren, weil Schwangerschaftsabbrueche keine Kassenleistung sind, muss ein selbststaendiger, niedergelassener Arzt das nicht anbieten. Genauso wie andere nicht Kassenleistungen. Sie haben vollkommen Recht, dass selbst wenn 1 Abtreibung legal waere, nicht nur straffrei & 2 Der Arzt ein Angestellter in einem Krankenhaus oder einer Tagesklinik ist, man wahrscheinlich keinen zwingen koennte. Leider haben selbst Laender mit liberaleren Abtreibungsgesetzen als Deutschland oft Klauseln im Gesetz, dass niemand dazu gezwungen werden kann eine Abtreibung vorzunehmen. Oft wird es mit Religionsfreiheit begruendet. Ich finde das ungerecht. Wenn ich einen Job annehme, muss ich den Komplett machen. Man kann auch nicht in einem Restaurant anfangen und dann sagen, ich bringe den Kunden kein Flesich, weil ich Veganer bin, auch wenn man aus religioesen Gruenden Vegan ist. Oder im Supermarkt arbeiten, und sich weigern Schinken oder Alcohol zu verkaufen, wegen seiner Religion. Wenn ich einen Buerojob annehme mit Arbeitszeiten von 9 bis 17 Uhr, kann ich nicht einfach im Winter Freitags frueher nach Hause gehen wegen meiner Religion.
zum Beitrag13.07.2020 , 18:26 Uhr
Ich finde die Regelung in Deutschland Scheinheilig und Scheisse, sie kam zustande nicht aufgrund unseres Verfassugnstextes, den ich im Vergleich zu vielen aelteren Verfassungen fuer in grossen Teilen genial halte, sondern aufgrund einer Erzkonservativen, Katholisch inspirierten Verfassungsinterpraetation durch Konservative Richter, die mehr am erhalt der Konservativen Gesellschaft und der Traditionellen Familie interessiert waren als am "Lebensschutz", einige dieser Richter, nicht von 1993, sondern von 1974, die die demokratsich beschlossene Fristenloesung der Sozialliberalen Koalition kippten, waren Ex Nazis, daher halte ich sie nicht fuer Autoritaeten in Sachen Lebensschutz, sie haetten meiner Meinung nach nie wieder Richter sein duerfen. Warum koennen andere moderne Laender, wie Frankreich, wie die Niederlande, etc Verfassungsgerichte haben, die trotzdem Dort genauso wie in Deutschland, das Recht auf Leben geschuetzt ist, nicht Abtreibungsrechte verhindern? Weil dies moderne, sekulare, an der Aufklaerung und an den Idealen von 1789 orientierte Gesellschaften sind, und leut dieser traditon gelten Grundrechte, inklusive das auf Leben ab Geburt, so nachzulesen in dem Meisten Verfassungen und Menschenrechtserklaerungen. Nur der Deutsdche Michel muss wieder spiessig sein und eine Extrawurst haben. Und die Iren, aber die haben wenigsten die Embryonenrechte dann auch Expresis Verbis in die Verfassung geschrieben, das finde ich ehrlicher als einfach hinzuinterpraetieren von Richtern. Und die Iren haben Ihre Vefassung nun geaendert und Abtreibung ist legal bis 12. Woche, nicht straffrei legal. Peinlich das Deutschland hinter Irland herhinkt. Warum aendern wir nicht die Verfassung, wenn dasd nun das Problem ist, duch alte interpraetition versaute Verfassung? Weil der Bundestag voller Spiesser sitzt und wir die 2/3 Mehrheit nicht haetten. Deutchland einig Spiesserland. Ich bin so froh, dass ich weg bin. Fuer immer.
zum Beitrag13.07.2020 , 18:16 Uhr
Dieses Urteil, wie auch die vorhergehenden Urteile ders BVG zu diesem Thema, war aber eine reine interpretation der Richter. Es gab und gibt im im Grundgesetzt nichts, gar nichts, welches die Richter dazu zwang, zu entscheiden, das das Lebensrecht ab der Einnistung gilt. Anders also zum Beispiel in der Irischen Verfassung bis vor kurzem, wo bis Mai 2018 expresis Verbis drinstand, das embryonen an Lebensrecht, gleich dem der schwangeren Person haben. Irland hat die Verfassung geaendert und jetzt hat Irland lieberale Abtreibungsgresetze als Deutschland. In Deutschland stand nur das allgemeine Lebensrecht in der Verfassung, die Richter haetten 1974 auch einfach velaudbaren koennen, das Lebensreicht gilt ab Geburt, der Verfassugnstext haette diese Interpraetation zugelassen und eine solche entscheidung, das Grundrechte fuer alle ab Geburt gelten, waere in der Traditon der Franzoesischen Menschenrechtserklaerung, der UN Menschenrechtserklaerung etc gewesen. Die Regelung in Deutschland beruht nicht auf Verfassungstext, sondern auf Verfassugnsinterpreatation durch Konservative Richter, die das Familienbild der Deutschen Hausmutti aufrecht erhalten wollten und damals Angst vor einer Liberalisierung der Gesellschaft hatten, die dennoch kam. Einige de Richter von 74 waren Ex Nazis, daher gehe ich davon aus, dass es diesen um Lebensschutz nicht wirklich ging. 1993 waren die Ex Nazis dann tot oder in Rente aber das Gericht war durch Vorhergehendes Urteil von 1974 beschraenkt und konnte nur aufweichen, nicht das Vorherige Urteil ganz aufheben. In USA oder Kanada entschieden Gerichte anders, obwohl auch dort das Recht auf Leben geschuetzt ist, sie interpraetierten einfach anders.
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