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03.01.2026 , 09:18 Uhr
Der Landkreis Leer macht das, was eine Ausländerbehörde in einem Rechtsstaat zu tun hat: geltendes Recht vollziehen. Wer nach Abschluss der Verfahren vollziehbar ausreisepflichtig ist und nicht freiwillig ausreist, ist abzuschieben – so steht es im Aufenthaltsgesetz ausdrücklich drin („ist abzuschieben“).
Das ist nicht „hart um der Härte willen“, sondern staatliche Pflicht: Die vollziehende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden.
Ein Staat, der eigene Entscheidungen am Ende nicht durchsetzt, macht Regeln zu Empfehlungen, produziert Willkür durch Nichtvollzug und untergräbt Vertrauen in Behörden und Gerichte. Konsequenter Vollzug ist außerdem eine Frage der Gleichbehandlung: Wer Regeln einhält, mitwirkt und rechtliche Wege nutzt, darf nicht der Dumme sein, während rechtskräftige Ausreisepflichten faktisch folgenlos bleiben. Genau deshalb wurde es Zeit, dass das Recht nicht nur verwaltet, sondern auch angewandt wird.
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