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14.05.2014 , 11:29 Uhr
Falsch! Es gibt durchaus den Anhaltspunkt, dass die beiden Angeklagten die Tatherrschaft hatten, indem sie den Suizidwillen bestärkt haben statt dem möglicherweise doch vorhandenen Lebenswillen. Erwiesen ist dies nicht, daher wird der Sachverhalt in einem Gerichtsverfahren geklärt. Hier muss der Rechtsstaat auf den Plan treten, wenn es Anhaltspunkt für ein solches Verhalten gibt, v.a. dann, wenn gar Druck zum Suizid bestanden haben könnte. Die Staatsanwaltschaft handelt völlig richtig, denn eines der höchsten Rechtsgüter überhaupt ist möglicherweise verletzt worden. Daran, dass ParlamentarierInnen dieses Rechtsgut durch die ihnen gegebenen Möglichkeiten schützen möchten, ist ebenfalls nichts auszusetzen. Im Gegenteil: Es ist gut, dass es im Parlament solche Debatten gibt! Deshalb eine "politische Justiz" hinter der Sache zu vermuten ist jedenfalls abwegig und zeigt Tendenzen zur Verschwörungstheorie.
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