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11.02.2020 , 14:03 Uhr
Laut der Mitteilung des BMI wird die Gebühr nur erhoben, bei Identitätsfeststellung zur "Durchsetzung privater Rechte", also u.a. bei Schwarzfahrern, die ihre Identität nicht preisgeben. Bei sonstigen Identitätskontrollen, u.a. an Grenzübergängen oder stichprobenartigen Kontrollen an Bahnhöfen oder im Grenzgebiet werden natürlich keine Gebühren verlangt, das wäre ja absurd.
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