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10.02.2025 , 09:59 Uhr
Das Grundgesetz sagt auch, dass es Aufgabe des Staates ist, menschliches Leben zu beschützen. Da nach wissenschaftlicher Beratung das BVerfG entschieden hat, dass auch die Leibesfrucht menschliches Leben ist, haben wir das Dilemma. Mir erscheint die aktuelle Diskussion/Berichterstattung am Thema vorbei zu gehen: Schon in den frühen 70er und in den 90er Jahren gab es parlamentarische Mehrheiten für ein liberales Abtreibungsrecht, sie wurden aber alle vom BVerfG gestoppt. Daher ist meine Frage, was sich geändert hat, damit das Gericht seine Meinung ändern soll. Der Expertenbericht hat dazu außer Phrasen nichts geschrieben.
zum Beitrag15.11.2024 , 07:56 Uhr
Wie bei dem Thema der Elefant im Raum, das BVerfG, gerne übersehen wird. Der Bundestag hatte in den 70ern und den 90er schon eine Fristenlösung verabschiedet und das BVerfG sagte „nein“. M. E. muss derjenige, der mit der „neuen“ Idee kommt erklären, wieso das Gericht seine Meinung ändern soll.
zum Beitrag08.07.2024 , 19:36 Uhr
Vielleicht weil die FDP auch Rechtsstaatlichkeit hochhält und die Frage, ob diese Ideen verfassungskonform sind unklar ist. Das Gutachten drückt sich mit einigen Scheinfeststellungen vor dem Problem. Wieso soll die FDP überhaupt eine Pseudo-Partei sein?
zum Beitrag08.07.2024 , 19:30 Uhr
Dann haben wir praktisch einem seltsamen 218 durch die Hintertür, denn Hauptadressat des 218 ist derjenigen der die Abtreibung vornimmt. Aber wir sind hier schon bei mehreren gesetzlichen Anpassungen und schaffen neue Unklarheiten.
zum Beitrag08.07.2024 , 07:40 Uhr
Ihr Blickwinkel auf 218 ist eingeengt. Ohne 218 könnte beispielsweise auch ein Dritter, gegen dennWillen der Schwangeren (zB mittels Tablette) straffrei eine Abtreibung herbeiführen.
zum Beitrag