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06.08.2021 , 10:51 Uhr
Wie soll im Bundesland Brandenburg nur annähernd eine Aufarbeitung der Haasenburg-Skandale in der gesamten Bandbreite möglich sein, wenn bspw. wichtige Schlüsselpositionen noch immer von Befürwortern der Haasenburg GmbH des damaligen Landesjugendamtes Brandenburg, seit 2014 die Heimaufsicht, besetzt sind?
Öffentlich bekannte Personen sind: Elke Wagner, dauerkomm. Sachgebietsleiterin, Heimaufsicht des MBJS Brandenburg Sylvia Kopp, Sachbearbeiterin, Heimaufsicht des MBJS Brandenburg Hella Tripp, Vereinsvorsitzende der Ombudsstelle Brandenburg, BOJE e.V.
BOJE e.V., die angeblich unabhängig arbeite, wird derzeit zu 100 Prozent vom MBJS Brandenburg gefördert. Zudem arbeitet dort ein namentlich bekannter Mitarbeiter des Jugendamtes Potsdam-Mittelmark.
Wie glaubhaft ist die stellv. leitende OSta'in Petra Hertwig, unabhängig der Kernaufgabe der Staatsanwaltschaft (Sta), wenn sie bis heute, kurz vor ihrer Pensionierung, nicht annähernd zur Kenntnis nehmen will, dass es insbesondere eine UN-Kinderrechtskonvention, eine DSGVO, ein Bundesdatenschutzgesetz, ein SGB VIII, ein Urheberrechtsgesetz, die Polizeidienstvorschriften 382 und 389 sowie unverzügliche Meldepflichten an die zuständigen Behörden gibt?
Gleiches gilt für die zuständige, nach Lügde-Manier agierende Polizei.
Mind. 70-100 Anzeigen gingen bei der Sta Cottbus ein. Ergebnis: Nur VIER wurden gerichtsanhängig, davon nur 1x Verurteilung, 1x Freispruch sowie 2x Verfahrenseinstellungen gegen Geldbuße.
Im Mai 2015 geht Frau Hertig im Dienst auf die Straße und lässt sich laut lachend von der Presse fotografieren, anstatt als Beamte zu remonstrieren und eine Ermittlungskommission „Haasenburg“ zu fordern.
Das erzeugt Fragen!
Der zeitlose Schutz der Rechte der Kinder und Jugendlichen funktioniert nicht, wenn man eigenwillig und ausschließlich das grobmaschige Sieb des StGB benutzt, werte Frau Hertwig.
Die Justiz und der Landtag in Brandenburg müssen endlich ihre Scheuklappen ablegen. Wann will man damit beginnen?
zum Beitrag19.07.2021 , 14:51 Uhr
Wenn die Gerichte feststellen, dass die zuständigen Behörden ihre Frist(en) und das Drei-Stufen-System i.S.v. §§ 45-49 SGB VIII [ (1) Beratung, (2) terminierte Auflagen samt Kontrolle und (3) Sanktionierung bis zur Teil- oder Vollschließung) nicht bzw. nicht korrekt angewendet haben, dann sollte das auch so nach Außen kommuniziert und von den Medien sauber recherchiert werden. Im Artikel findet sich nichts dazu.
Zudem wäre es hilfreich, zu erfahren, wie denn die Verfahrensstände der Strafanträge/Strafanzeigen sind. Aus diesem Informationspool ließe sich die Strategie neu ausrichten.
zum Beitrag24.03.2021 , 16:14 Uhr
Der Kommentar des Redaktionsleiters Jan Kahlcke (23.03.2021) bezieht sich auf den Artikel der Redakteurin Kaija Kutter (22.03.2021).
Zitate Kaija Kutter: "Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) hatte im Sommer 2013", "Eva L. schrieb im Februar 2015 ... einen Offenen Brief an Scheele." & "Detlef Scheele hat ... eine Nachfolgerin. Melanie Leonhard war früher Jugendpolitikerin der SPD und auch mit der Haasenburg befasst."
Die Adressierung der damaligen wie gegenwärtigen Verantwortung auf die SPD ist korrekt. Selbst in Brandenburg liegt sie ununterbrochen seit 1990 bis heute nur bei der SPD. Und auch das zuständige BMFSFJ wird durch Franziska Giffey (SPD) repräsentiert.
Mehr nachweisbare Verantwortung der SPD geht nicht.
Die Haasenburg GmbH war für Schutzbefohlene aus 14 von 16 Bundesländer im Zeitraum 2000 bis 2013 verantwortlich. Daraus ableitbar, ist eine Generalentschuldigung und die Einrichtung eines niederschwelligen deutschlandweiten Haasenburg-Fonds überfällig.
Die Aufarbeitung der Haasenburg-Skandale im Ursprungsland Brandenburg steckt im achten Jahr noch immer in den Kinderschuhen. Impulse sind in der 7'en Legislaturperiode nicht zu erwarten, im Gegenteil. Bspw. sitzen auf Schlüsselpositionen im MBJS und bei der Ombudstelle noch immer namentlich bekannte Altkader aus dem Bereich HzE des damaligen Landesjugendamtes Brandenburg.
Ministerin Britta Ernst (SPD), MBJS Brandenburg, hat die Haasenburg-Skandale als Hamburgerin in ihrer politischen Verantwortung miterlebt. Wer nun glaubt, mit Schließung der drei brandenburger Haasenburg-Heime sei bspw. das Thema geschlossene Unterbringung erledigt, der irrt. Seit 1995 bis heute betreibt Brandenburg die gU, Tendenz steigend.
Lehrergewerkschaft, Hauptpersonalräte und breite Bevölkerungsschichten fordern seit Tagen den sofortigen Rücktritt von Britta Ernst, um ein Neuanfang insbesondere in der Bildung sowie bei der Reform der Heimaufsicht zu ermöglichen. Hinweise, Hilfsangebote und Warnungen gab es im Vorfeld genug.
zum Beitrag29.12.2020 , 15:06 Uhr
Wer sich einen Blick über den Hamburger Tellerrand hinaus zutraut, bekommt durch die jüngste Studie deutlich hilfreichere Informationen.
Würden die in 2020 noch existierenden 105 gesetzlichen Krankenkassen und alle anderen Krankenkassen ebenso eigene Studien anfertigen, käme ein klares, den praktischen Umständen geschuldetes und nicht überraschendes Ergebnis heraus.
Teilzitat: "Die AOK stellt fest, dass Versicherte, die in der Kindererziehung und -betreuung arbeiten, besonders häufig wegen Corona krankgeschrieben werden. Gesundheitsberufe folgen an zweiter Stelle, auch Beschäftigte in der Alten- und Krankenpflege sind stark betroffen. Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hat analysiert, welche Berufsgruppen ihrer 13,2 Millionen Versicherten von März bis Oktober dieses Jahres am häufigsten wegen einer Covid-19-Infektion krankgeschrieben wurden."
www.n-tv.de/wissen...ticle22253463.html
zum Beitrag16.12.2020 , 09:03 Uhr
Zitat: "Die Fälle häuslicher Gewalt ...", soweit vorgetragen, meint ausschließlich die Zivilgesellschaft. Somit sei darauf verwiesen, dass im Bundesland Berlin 230 Kinder-und Jugendhilfeeinrichtungen (Heime) mit 8.500 Kindern existieren (Stand März 2020).
Werden diese Einrichtungen mit Quarantäne oder Qurantäne-ähnlichen Zuständen etwa gewaltfrei gestellt?
Wer erhebt hier die Stimme und hat ein wachsames Auge und Ohr für die traumatisierten Kinder?
zum Beitrag22.11.2020 , 14:14 Uhr
@Schmidt Ihre Anmerkung betrifft Auslandsjournalisten, der TAZ und Gerichtsverhandlungen. ...
zum Beitrag20.11.2020 , 12:16 Uhr
[...] Beitrag entfernt. Bitte beachten Sie die Netiquette. Vielen Dank! Die Moderation
zum Beitrag28.10.2020 , 16:12 Uhr
Zitat: "Es gibt mehr „Kinderschutzhäuser“ (Krisenstelle, Notdienste inkl. Clearing) und die Kinder verbleiben recht lange an diesen Orten, die nur als Übergang gedacht sind." und "Anfragen aus 2019 hatten ergeben, dass vor allem Kinder unter drei am längsten in den Schutzhäusern bleiben, bevor sie in eine Pflegefamilie kommen oder zu ihren Eltern zurück. Im Schnitt waren es 100 Tage. „Das ist alarmierend und kann das Bindungsverhalten der Kinder gravierend beeinträchtigen“, sagt Tietjen."
Werte TAZ. Einige Bundesländer haben Landesverordnungen erlassen, in denen die maximale Verweildauer bei vorläufigen Unterbringungen im Rahmen der Inobhutnahme geregelt ist. Bspw. werden im Bundesland Brandenburg vorgegeben, Zitat: "Für Inobhutnahmestellen/Notdienste ist die Unterbringung auf möglichst 10 Tage zu begrenzen. In Clearingstellen ist die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen auf maximal 12 Wochen (84 Tage) zu begrenzen." (Verwaltungsvorschrift - VV-SchKJE 2017)
Da wäre zu prüfen, ob für die Hansestadt Hamburg eine solche Verwaltungsvorschrift existiert (und nicht oder nur bedingt von den Jugendämtern beachtet wird) bzw. umgehend auf den Weg zu bringen ist.
Dass parallel die Gewinnung von Pflegefamilien und der Ausbau der sonstigen Betreuungsformen auf breiter Front zeitlos erforderlich und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, sollte unstrittig sein.
zum Beitrag24.09.2020 , 15:06 Uhr
An "Schmidt"
Wenn Kinder von 9 bis 13 Jahre in einer gU ("Kinderkanst") untergebracht werden, so geschieht dies als freiheitsentziehende Maßnahme gemäß §§ 34, 35 und 35a SGB VIII in Verbindung mit § 1631b BGB, §§ 71, 72 JGG und § 42 SGB VIII, § 42a SGB VIII. Diese Maßnahmen kann nur ein Richter anordnen, nicht aber das Jugendamt.
Ab 14 Jahre ist man strafmündig und kommt u.U. in eine Justitzvollzugsanstalt.
Diese separaten Vorgänge bitte nicht verwechseln.
zum Beitrag02.09.2020 , 15:13 Uhr
Zitat: "An dem besagten Freitagnachmittag sei ein Kollege mit drei Kindern und zwei Jugendlichen in der Gruppe allein gewesen."
Offensichtlich handelt es sich hier um eine Kinder- und Jugendeinrichtung in Schleswig-Holstein mit einer Zulassung für ein 24-Stunden-Betreuung gemäß § 35a SGB VIII. Der Tathergang und die Verletzung sind heftig und verweisen auf ein hohes Gewaltpotential des Kindes! Möglicherweise liegen gleichfalls Betreuungsdefizite vor. Unter diesen Umständen ist ein Betreuungsschlüssel von 1:5 höchst fraglich und der Freitag nachmittag eine Zeit, wo sich Vorkommnisse bekanntermaßen häufen.
Wäre man an transparenter Jugendhilfe interessiert, würde der Blick in die Konzeption, als Grundlage zur Betriebserlaubnis, Aufklärung bringen, ob hier ein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht u.a. wegen Überschreitung des Betreuungsschlüssels und der pädagogischen Betreuungsmaßgaben vorliegt. Die Heimaufsicht ist gefordert.
zum Beitrag29.08.2020 , 11:18 Uhr
Hat sich denn die Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) über die bisherige Arbeit der „Koordinierungsstelle“, die mit den Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lagen passgenaue Lösungen sucht, hinreichend geäußert?
Wer die gU abschafft, um sie dennoch wieder einzuführen, muss doch objektive Gründe dafür haben? Etwa, das die Fremdunterbringung in anderen Bundesländern erschöpft ist. Kaum glaubhaft, da bspw. Brandenburg seit Jahren seine gU-Plätze ausbaut und Kapazitäten vorhält!
Übrigens fordert das SGB VIII eine Jugendhilfeplanung auf Landesebene - das gilt auch für Hamburg, die ohne kausale Fallzahlen nicht funktioniert, und dazu gehören insbesondere die §§ 1631b BGB und 35a SGB VIII.
Was will also der Hamburger Senat mit diesem Versteckspiel erreichen?
zum Beitrag30.05.2020 , 15:30 Uhr
Die Haasenburg GmbH hatte in Berlin-Karow ein Heim. Über dieses schweigen sich die Medien bis heute aus! Da hilft auch nicht der abermalige Fingerzeig auf Brandenburg.
zum Beitrag28.04.2020 , 16:06 Uhr
Im Bundesland Brandenburg wird die Belastungsprobe unerträglich.
Wie vor einer Stunde im Internet bekannt wurde, verweist Ingolf Migge, Chef der Frisuren Spezialisten GmbH in der brandenburgischen Stadt Fürstenwalde (Spree), persönlcih darauf, dass ab dem 04.05.2020
KEINE Trockenhaarschnitte
ausgeführt werden.
Ebenso ist mit deutlichen Preissteigerungen zu rechnen, ähnliche Preise, wie man sie auf der Nordseeinsel Borkum bezahlt.
Wenn dann nur noch Nasshaarschnitte erlaubt sind, liegt man bei 18 € aufwärts pro Kind ...
zum Beitrag28.04.2020 , 12:35 Uhr
"Andere Leser wollten wissen, ob der Staat Masken für Hartz-IV-Empfänger bezahlt. Dazu erklärt Sozialbehördensprecher Martin Helfrich: ... Er gehe deshalb davon aus, dass „überwiegend kein Bedarf entsteht“."
Dann endet der TAZ-Artikel. Warum wohl???
zum Beitrag03.04.2020 , 15:06 Uhr
Welche Absicht die Autorin verfolgt, bleibt im Dunkeln.
Jeder Mensch darf sich im Freien aufhalten, so lange es nicht verboten ist. Und selbst zu Kochen und gemeinsam zu Lernen ist ebenso nicht verboten.
Der hier erzeugte Lärm verpufft in der Hamburger Abendluft.
Stattdessen wäre es hilfreich gewesen, darauf hinzuweisen, dass in vielen Kinderheimen seit 3 Wochen eine totale soziale Isolation betrieben wird ohne gesetzliche Grundlagen. ...
zum Beitrag13.03.2020 , 15:13 Uhr
An "Rohm Dietmar": Sind Sie sicher, dass Sie den Vorgang richtig verstanden haben?
Und was ist bspw. eine "Familienfürsorge"?
zum Beitrag13.02.2020 , 17:30 Uhr
Ein hochsensibler, feinfühlig inszenierter und aufwühlender Film über ein hochaktuelles Thema; längst überfällig.
Das TAZ-Interview lenkt leider vom Thema ab und wirkt verstörend.
Das Thema wird ganz bewusst im Filmtitel benannt: Und weil du mir gehörst.
Zwei Erwachsene müssen lernen, ihre Konflikte nicht auf dem Rücken des Kindes auszutragen.
Und was hätte man erreicht, wenn sich das KInd über die Autoaggression hin zum Suizid entscheidet, um endlich den "Seelenfrieden" zu finden? Nichts.
Den Film so enden zu lassen, zollt Respekt.
zum Beitrag26.01.2020 , 15:48 Uhr
Was mag wohl Grünheide in Brandenburg just mit TESLA verabredet haben - Klimaschutz?
Man sah Menschen auf den Straßen ...
zum Beitrag26.01.2020 , 15:28 Uhr
Wie wird sich wohl die Menschheit verhalten, wenn das, was wir über Jahrhunderte als Abfall in Deponien verbringen, "Rohstoff" heißt?
Und wie wird sich wohl die Menschheit verhalten, wenn auch diese "Rohstoffe" verbaucht sind?
Meine Tochter hatte neulich schon eine Antwort: "Mutti, dann bekommen wir endlich wieder Kreidetafeln in der Schule!"
zum Beitrag26.01.2020 , 14:23 Uhr
An TAZ-Leser1 Ihre praktischen Hinweise auf brandenburger Verhältnisse sind sehr hilfreich. Ich verfolge sie in Dankbarkeit schon länger, um die permanenten Probleme der auch für mich nicht mehr nachvollziehbaren Heimaufsicht in Brandenburg zu verstehen.
Nach meinen Erfahrungen sind es personell falsch besetzte Verantwortungsbereiche in der Heimaufsicht. Diese gab es schon mit dem damaligen Landesjugendamt und sie werden heute einfach fortgesetzt.
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