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21.01.2020 , 17:01 Uhr
Nein, das ist nicht korrekt, dass er dazu verpflichtet ist alle Akten rauszugeben: Nach Recht und gesetzt ist er dazu verpflichtet nur Akten zur Ansicht rauszugeben, bei denen keine Gefahr besteht, das Rechte Dritter belangt werden oder laufende Verfahren gefährdet werden und muss sogar Akten zurückhalten, die diesen Vorgaben nicht entsprechen. So steht es im Verwaltungsgesetz. Siehe hier: bit.ly/30E6dGX bei §11. Fraglich ist also im Wesentlichen, ob die die Begründung für das Zurückhalten korrekt war und da sagt er selbst "Nein" und bittet um Entschuldigung.
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