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06.05.2014 , 16:20 Uhr
Kann eine Interimspremierministerin noch einmal entlassen werden? Und wozu?
Folgende Tatsache soll mit erwähnt werden: Seit der Parlamentsauflösung im Dezember 2013 übt Yingluck Shinawatra das Amt der Premierministerin nur übergangsweise (und laut Gesetz bis zur Vereidigung eines neuen Kabinetts gemäß Art. 181) aus. Dies betrifft auch alle übrigen Ministerposten. Daher stellt sich die Frage, warum die Protestbewegung PDRC und ihre Unterstützer auf einen Rücktritt vom Rücktritt Yinglucks drängen. Es sieht danach aus, dass sie so etwas wie ein "politisches Vakum" (keine Regierung, kein Parlament und keine Wahlen) im Sinne haben dürften, damit ein nicht gewählter Regierungschef installiert werden kann. Aber es ist ein juristisches Wagnis auch für das thailändische Verfassungsgericht, dessen demokratische Legitimation für viele Kritiker fragwürdig ist. Denn die Frage, ob Yingluck alleine ihr Amt nierderlegen muss, oder auch ihr Kabinett, ist höchst umstritten. Das Gericht hat in den letzten Jahren in mindestens 2 Fällen (Abhisits Fahnenflucht und Samaks Auftritte bei Kochsendungen) Urteile gefällt, die für das morgige Urteil relevant sind. Ferner würde ein Urteil gegen Yingluck den Eindruck bestätigen, dass Thailand verfassungssystematisch gesehen nicht von einer gewählten Regierung, sondern von der Judikative bzw. den sogenannten unabhängigen, ernannten Verfassungsorganen regiert wird.
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