Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
23.08.2019 , 14:18 Uhr
Die SZ schreibt: "Tatsächlich gab es im Prozess keine objektiven Beweise, die eine Schuld von Alaa S. eindeutig belegen konnten." Laut SZ kann die Aussage des Zeugen unmöglich für eine Verurteilung reichen, wenn der Angeklagte "Blut an den Händen" habe, aber definitiv keine DNA-Spuren nachgewiesen wurden. Und vernichtend: Der Hauptbeschuldigte fehlt komplett! Es ist einfach Irrsinn.
zum Beitrag23.08.2019 , 14:16 Uhr
Les doch die Links mal genau: "Tatsächlich gab es im Prozess keine objektiven Beweise, die eine Schuld von Alaa S. eindeutig belegen konnten." Darin liegt der Skandal! Zumal die Aussage mit "blutigen Händen" offenbar Unfug ist, wenn keine DNA-Spuren nachgewiesen werden können! Das macht den Zeugen unglaubwürdig, unabhängig der Bedrohung. Allein dadurch ist diese zweitrangig! Auch wenn die Bedrohungen scheiße sind! Deine Fragen sind daher nicht nur zweitrangig, sondern auch an der Sache vorbei. Klar, eine eigene Strafsache, bei der aber dem Angeklagten selbst noch nichts nachgewiesen werden konnte - sonst wäre es Teil der Anklage.
zum Beitrag23.08.2019 , 14:06 Uhr
Ein Gutachten eröffnete die Möglichkeit, dass es nur EIN Messer gegeben habe, mit dem gestochen wurde - also nur einen Täter. Der Hauptbeschuldigte ist nicht vernommen, aber eine Tatbeteilung sehr wahrscheinlich. Aufklärung dazu gibt es null, aber einer muss ja büßen. Es ist schlicht eine Schande.
zum Beitrag