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29.07.2019 , 17:24 Uhr
Als Beobachter des Verfahrens in erster wie in zweiter Instanz nur ein paar Bemerkungen zum Beitrag von Konstantin Wosner zu dieser taz-Debatte (für die anderen bin ich offenbar zu doof, denn ich habe kein Wort verstanden): um die Frage, Entschuldigung oder nicht, ging es dem (mir persönlich gut bekannten) Autor überhaupt nicht. Es ging ihm um einen „gegen den Strich gebürsteten“ Debattenbeitrag zum Thema MeToo. Darum, deutlich zu machen, dass MeToo ein nicht ausschließlich feministisch besetztes Thema ist (oder sein muss), sondern dass es dabei um gesellschaftliche Machtstrukturen geht. Davon abgesehen kann auch ein entschuldigter Missgriff die Öffentlichkeit interessieren. Das LAG hat sich ohnehin nicht mit der Frage einer Entschuldigung beschäftigt. Auch wenn es nicht urteilsentscheidend war, ging es dort um den wirtschaftlichen Druck, den das Unternehmen auf Chefredaktion und Verlag ausübte, um eine Berichterstattung über die Speck-Attacke zu verhindern und um die Art und Weise, wie Schumachers Arbeitgeber und direkter Vorgesetzter auf die Drohung reagierten. Auch die Namen Nicola Leibinger-Kammüller und Trumpf fielen dort erstmals in in diesem Verfahren, waren allerdings schon zuvor durch die Berichterstattung über den Prozess bekannt geworden. Witzigerweise haben Verlag (und Chefredakteur) mit ihrer Abmahnung damit genau das verursacht, was sie mit dem Berichtsverbot verhindern wollten. Ansonsten: Fairer Bericht von Herrn Rath und der taz! Die Lektüre der schriftlichen Urteilsbegründung, die noch nicht vorliegt, dürfte lohnen.
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