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26.01.2021 , 14:01 Uhr
Leider kann ich meine Antwort an Sie nicht sehen. Um es kurz zu machen, was wollte Herr Maaßen "ohne Rücksicht auf Menschlichkeit und Verfassung" durchsetzen? Eine Behauptung ist kein Argument, auch wenn diese auf Ihrer Erinnerung beruht. Herr Maaßen war ja auch nicht in einem politischen Amt, in dem er irgendetwas "durchsetzen" hätte können. Eine Verfehlung in seiner Beamtenpflicht konnte im nicht nachgewiesen werden.
Wenn Sie mehr wissen, dann sollten Sie Quellen nennen. ;-)
zum Beitrag25.01.2021 , 13:58 Uhr
---"Der ehemalige Bundesverfassungschutzchef wurde rausgeschmissen, nachdem er rechte Verschwörungserzählungen verbreitet hatte. "----
Irgendwie scheine ich in einer anderen Republik zu leben als der Autor. Nach meiner Erinnerung wurde Maaßen doch rausgeworfen, weil er die Lüge der Kanzlerin zu "vorliegendem Videomaterial von Menschenjagden in Cheminitz" nicht bestätigen wollte, da ihm solche Informationen nicht vorlägen. Maaßen hatte bis dahin als korrekter Beamter gegolten, an dessen Verhalten es bisher keinen Grund zu Zweifeln bezüglich der Loyalität zum Rechtsstaat gab.
Kommentar gekürzt. Bitte vermeiden Sie Behauptungen, die bereits widerlegt wurden.
Die Moderation
zum Beitrag15.08.2020 , 10:59 Uhr
Es ist nichts Neues, dass das Bundesverfassungsgericht sich um Entscheidungen drückt, die den politischen Interessen der Bundesregierung zuwider laufen könnten. Als Beispiel seien die vielen, u.a. auch Normenkontrollklage von Amtgerichtsrichtern zur strafrechtlichen Prohibition von Cannabis genannt. Hier drückte sich das BVerfG vor der Entscheidung mit Winkelzügen die als "Entscheidungsprärogative der Politik" formuliert wurden.
Es war, nicht nur aus meiner Sicht, ein Bruch der deutschen Gesetze, welche man nicht mit Verweis auf die EU einfach wegwischen kann. Das ist dem BVerfG durchaus bewusst gewesen. Überhaupt sollte man sich daran erinnern, dass das Abweisen von Klagen ohne inhaltliche Begründung erst durch die Änderung des Art.93 GG vor mehr als 25 Jahren möglich geworden ist.
Wenn man so will fand seither eine schleichende Gleichschaltung des BVerfG statt, so dass es heute weitgehend zum Legitimationsinstrument der Regierungspolitik degradiert wurde.
zum Beitrag12.07.2019 , 15:29 Uhr
Die Vereinten Nationen dürfen sich gerne in den Fluchtländern für bessere Lebensverhältnisse einsetzen. Waren Sie es nicht, die damals die Mittel für die syrischen Flüchtlinge in den Lagern vor Ort gekürzt haben, so dass es zu dieser Migrationswelle 2015 erst kam?
Natürlich könnte die UN auch den Hauptverursacher von Flucht, die geostrategische Kriegsführung der USA ins Visier nehmen. Von Europa zu verlangen, es müsse diese Flucht übers Mittelmeer weiter unterstützen ist allerdings inakzeptabel und erinnert sehr an "Resettlement-Pläne", die bei den Bürgern Europas wohl wenig Zustimmung finden dürften.
Von Australien hat die UN so etwas doch auch nicht verlangt, oder? Und deren Politik ist erfolgreich, vor australischen Küsten ertrinken keine Flüchtlinge mehr.
zum Beitrag07.07.2019 , 12:25 Uhr
Ist es überhaupt sinnvoll, wenn wir als Einzelne versuchen, gegen den Klimawandel anzukämpfen, oder ist dies nicht Aufgabe der Politik?
Warum diese Frage nicht konsequent weiterstellen? Ist es überhaupt sinnvoll, wenn wir in Deutschland mit 2% Anteil am anthropogenen CO2 versuchen, gegen den Klimawandel anzukämpfen, oder ist dies nicht Aufgabe der Weltgemeinschaft?
zum Beitrag