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23.05.2019 , 11:09 Uhr
...Und genau das Verstehe ich nicht. Es wird ja niemand dazu gezwungen den Besitz des Eigentums einer Immobilie zu übertragen. Und wenn man diese Art der Eigenbedarfsanmeldung zulassen will, so kann man das ermöglichen, in dem man es zu einem legitimen Gegenstand eines Mietvertrages macht. Dann haben sich beide Seiten entschlossen diese Möglichkeit in Betracht bzw. in Kauf zu nehmen. Da sehe ich den Unterschied zwischen Vertragsrecht und Willkür. Willkür vor allem deshalb, weil einerseits die Begründungsschwelle offensichtlich so niedrig ist, dass bei Bedarf jeder Zeit eine Begründung generiert werden kann. Aber auch weil ein Missbrauch wohl selten aufgedeckt oder gar geahndet wird. Wen, außer dem ehemaligen Mieter, sollte es interessieren? Es ist wohl anzunehmen, dass in den meisten Fällen ein Mieter einem Eigentümer finanzielle unterlegen ist. Was sich auf das Selbstbewusstsein, sein Recht zu erstreiten, wie ich meine, meistens übertragen lässt. Wie oft wird da schon aufgedeckt und angeklagt werden, um vielleicht eine unbestimmbar große Entschädigung zu erstreiten? Nicht viele nehme ich stark an. Vor längerem bin ich ein Jahr zu einer Frau (mit Kind) nach Moskau gezogen. Nach zwei Monaten mussten wir ihre Wohnung innerhalb einer Woche räumen, wegen Eigenbedarf. Da dachte ich noch, man, sowas könnte Dir in Deutschland nicht passieren. Aber jetzt weiß ich, ohhh doch, aber mit einer bessern Frist. Ich bitte Interpunktations-, Grammatik- und Rechtschreibfehler und die Länge des Textes zu verzeihen. Als Legastheniker im Wutbürgermodus fehlt mir da die Kontrolle. Jetzt drehe ich ein Video, in welchem ich auf eine kostenlose Ausgabe des GG defäkiere. Das sende ich dann als Beitrag dem DLF, wo ich mir seit Wochen den ganzen Tag anhören muss, wie toll das GG ist. Wie es uns schützt und flexibel es auf die Gegebenheiten der Gegenwart anwendbar ist.
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