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21.02.2019 , 01:41 Uhr
Die Situation wird immer wieder falsch dargestellt. Unter Spätaussiedlern sind es nur Wenige, denen die Arbeitsjahre in der ehem. UdSSR angerechnet werden. Bei Weitem nicht alle 2 Mio. Es sind lediglich deutsche Volkszugehörige im Sinne des §4 des Bundesvertriebenengesetzes, für die es gilt. Die große Mehrheit heißt auch „Spätaussiedler“, jedoch hat laut §7 des BVFG den Status „Ehegatte“ oder „Abkömmling“ und ist exakt in derselben Situation wie die jüdischen Einwanderer: die Rente muss man sich in Deutschland erarbeiten. Und die oben erwähnten Deutsche laut §4, denen die Arbeitsjahre in der UdSSR angerechnet wurden, bekommen dafür nur 60% der Rente, die in den entsprechenden Berufen einheimische Deutsche bekommen würden. Hinzu kommt, dass die Vertreter genau dieser Gruppe in der Sowjetunion als deutsche Volkszugehörige massiver Diskriminierung ausgesetzt wurden, wodurch sie ihr Leben lang karrierebehindert waren, weswegen sie oft im Niedriglohsektor arbeiten mussten. Sie wurden enteignet, deportiert, in Trudarmee (=GULAG) bis 1947 gesteckt und in der ganzen Nachkriegszeit vom Staat per Gesetz wie kein anderes Volk entrechtet (jahrelange Kommandatur, kein Recht zu studieren und eine Reihe Berufe auszuüben, kein Recht, sich frei auf dem Territorium der SU zu bewegen etc.). Somit waren sie fast ihr Leben lang beruflich schlechter aufgestellt als alle anderen sowjetischen Völker (Juden mit eingerechnet: sie wurden dort nicht diskriminiert, konnten Karrieren machen und sich ihre Renten in hochbezahlten angesehenen Berufen erarbeiten). Deutschen, die halbwegs gute Karrieren machen konnten, wurde oft die Einreise verwehrt, denn man ging davon aus, sie könne man nicht als Vertriebene ansehen (Bei Kontingentflüchtlingen fiel diese Prüfung, wie auch viele anderen wie Sprachkenntnisse etc. weg, auch Kommunisten und KGB-Bedienstete durften einreisen, was bei Russlanddeutschen ausgeschlossen war). Außerdem kommt gut die Hälfte der Spätaussiedler aus Kasachstan. Kasachstan zahlt
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