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09.12.2018 , 17:55 Uhr
Ich halte die Aktion für völlig datenschutzrechtswidrig. Denn weder wurden die personenbezogenen Daten beim Betroffenen erhoben, noch ist diese Verwendung vom Zweck der Suchfunktion abgedeckt. Man weiß nicht, ob man die Leute nach sich selbst oder Fremden suchen, und sie schreiben ja sogar selbst, dass die Leute nach Familienangehörigen gesucht haben. Für diese können sie aber in der Regel kein datenschutzrechtlichtes Einverständnis abgeben. Auch war diese „pseudonymisierte Benutzerkennung” keine Pseudonymisierung im datenschutzrechtlichen Sinne, denn wenn sie spätere Anfragen diesen zuordnen und sogar Familienangehörige erkennen konnten, dann war es eben keine Pseudonymisierung. Scoring geht dann schon gleich gar nicht. Im Ergebnis zeigt das, dass auf politischer Ebene inzwischen mit hochkriminellen und gemeingefährlichen Methoden agiert wird und die vor gar nichts mehr halt machen. Das Misstrauen und die Spaltung der Gesellschaft werden durch solche Methoden nur immer tiefer, die Gesellschaft immer weiter aufgebrochen. Wenn sich jetzt noch eine Verbindung zu Parteien oder Regierung auftut, dann wissen wir, dass wir in noch schlimmeren Verhältnissen als unter der Stasi in der DDR angekommen sind. Letztlich ist das eine Raster- oder Schleppnetzfahndung, und die müsste – falls überhaupt – allein der Polizei erlaubt sein.
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