Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
07.12.2018 , 13:37 Uhr
Befangen scheint eher das OLG.
zum Beitrag07.12.2018 , 11:01 Uhr
Hätte man sich die DSGVO auch gleich sparen können.
zum Beitrag07.12.2018 , 10:51 Uhr
Nicht jede Analogie ist Whataboutismus. Der Kommentar über ihnen stellt eine Tendenz heraus, das ist nicht nur statthaft, sondern notwendige Warnung davor, was der Status quo der BRD ist und wo die Reise hinzugehen droht: zum Ausbau eines autoritären Staats, der sich rechten Kräften bereitwillig andient/ausliefert, indem man in Tradition der unglückseligen Extremismustheorie die ausbremst, die als Korrektiv fungieren könnten. Eben weil sie autoritäres Gehabe kritisieren und egalitäre Werte verteidigen.
zum Beitrag07.12.2018 , 10:40 Uhr
Man fragt sich halt auch zunehmend, wie es mit der Verfassungstreue der Bundes- und der Landesregierungen bestellt ist.
Da werden reihenweise fragwürdige Gesetze beschlossen (Indymedia-Verbot, Quellen-TKÜ, einzelne Polizeigesetze, Reihe lässt sich fortführen), die dann im Eiltempo umgesetzt werden. Wenn das Bundesverfassungsgericht dann in ein paar Jahren entscheiden sollte, dass das rechtswidrig war, können sich negativ davon Betroffene auch nichts 'für kaufen.
Dann noch zu behaupten, mit Prozesskostenhilfe würden Straftäter unterstützt, schlägt dem Fass den Boden aus. Ob Straftäter oder nicht, kann per Definition erst NACH Prozessende feststehen.
Aktuell geht die Gefahr für den Staat eher vom Verhalten seiner eigenen Organe aus, als von einem Verein aus Göttingen.
zum Beitrag