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01.09.2018 , 14:39 Uhr
Es ist trotzdem eine Bundesbehörde, keine bayrische. Darum ging es mir.
zum Beitrag01.09.2018 , 14:34 Uhr
Das Betreuungsgeld hatte eine klare Zweckgebundenheit. Der Zweck steckt sogar im Titel.
zum Beitrag31.08.2018 , 18:34 Uhr
Im Artikel ist mehrmals von einer bayrischen Bundesagentur für Arbeit die Rede. Das impliziert, dass sich hier eine Behörde des Freistaats mit dem Bundesministerium streitet. Das ist aber doch nicht der Fall. Außerdem vermisse ich einen Hinweis auf die rechtlichen Grundlagen, also die Stellen im SGB II, um deren Interpretation gestritten wird. So lässt mich der Artikel leider recht uninformiert zurück...
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