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22.07.2018 , 14:31 Uhr
Wenn die Wohnung erst 2016 zur Eigentum umgewandelt ist, dann gibt es 10 Jährige Schonfrist in Berlin, das heißt Eigenbedarf kann erst 2026 angekündigt werden!!! Was soll dieser Schwachsinn hier, ich habe selbst eine Kündigung bekommen, die ist unwirksam weil eben die 10 Jahre noch nicht um waren.
zum Beitrag22.07.2018 , 14:23 Uhr
Natürlich kann man die kaufen und verkaufen aber mit dem Mieter, schließlich war das früher auch so, Altersvorsorge waren die Mieteinnahmen.
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