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21.07.2018 , 15:24 Uhr
Ausländerspezifische Straftaten müssen nicht eingerechnet werden. Es reicht, wenn man sich nur die Gewaltstraftaten, wie Körperverletzungen und Mord, anschaut. BTW: Es sind auch noch die schlimmeren Straftaten. Da interessiert der Fahrraddiebstahl schon keinen mehr.
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