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05.07.2018 , 12:17 Uhr
Sie schreiben: "Das EU-Parlament will, dass diese Websites gezwungen werden, jedes hochgeladene Werk auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen – mit einer Software." Der beschlossene Text des Rechtsausschusses (S. 63 bis 65 des veröffentlichten Reports Nr.: A8-0245/2018 vom 29.06.2018) besagt das eben nicht. Insbesondere kann keine Rede von Zwang sein. Der Rechtsausschuss hat vielmehr für Lizenzvereinbarungen zwischen den Platzformbetreibern und den Urhebern plädiert. Nur dann, wenn diese nicht zustande kommen, müssen Platzformbetreiber, aber im Zusammenwirken mit Rechteinhabern, Maßnahmen zum Schutz der Urheberwerke ergreifen. Wie diese Maßnahmen aussehen sollen, gibt der Beschluss nicht vor.
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