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19.05.2020 , 23:36 Uhr
Das BVerfG hatte selbst die third-party-rule vor den GG Art. 10 gestellt im Selektoren-Urteil, während des NSA-U.A. - und nun hat es sich tatsächlich korrigiert! Das bewundere ich. Den Mut, umzusteuern und zu korrigieren, zurück zum aufrichtigen Schutz unserer Grundrechte, - es macht mich glücklich! Endlich richtig gute Nachrichten in der causa Edward Snowden, nach so langer Zeit! Jetzt müssen wir noch den Whistleblowerschutz hinbekommen!
zum Beitrag07.02.2020 , 21:02 Uhr
Werden wir die Korrektur schaffen?? Oder haben wir schon resigniert, erwarten wir von „Unschuldsvermutung, Willkürverbot, Verhältnismäßigkeit, Informationsfreiheit, unabhängiger Justiz“ nur, dass sie als schöne Worte in unseren Verfassungstexten vorkommen, in der realen Welt der Mensch aber an Versuchung, Bequemlichkeit, Feigheit, Gewohnheit, Emotion scheitert: die von Generationen vor uns errungenen Werte nicht einzuhalten vermag, - im ersten Anlauf so wie so nicht, … im 2. dann? Nils Melzer scheitert nicht!, Bettina Gaus schafft die Korrektur!, vielleicht kann es die britische Justiz dann auch im zweiten Anlauf.
zum Beitrag20.01.2020 , 12:19 Uhr
Hallo taz, das Büro des Abgeordneten aus meinem Bezirk, den ich dazu angeschrieben hatte, wann wir denn nun den Bürgerbeauftragten ( unabhängige PolizeiPrüfstelle ) bekommen werden, sendete mir heute (20.01.2020) folgende Info: "Das Gesetz wird höchstwahrscheinlich im nächsten Plenum eingebracht. Aktuell wird verhandelt, in welche Ausschüsse es dann zur Beratung überwiesen wird. Es ist wohl sicher, dass sich der Rechtsausschuss damit befassen wird, für den Petitionsausschuss steht dies noch nicht fest. Das Verfahren hierfür wird auf der Geschäftsführerebene geklärt. Richtig ist, dass einzelne Abgeordnete der Einführung eines Bürger- und Polizeibeauftragten kritisch gegenüber stehen."
zum Beitrag28.11.2019 , 19:41 Uhr
Das BVerfG, das Snowdens Zeugenschutz ablehnte, und mit der Third-Party-Rule den Artikel 10 GG beschädigte im Selektoren-Urteil, das im BKA-Gesetz nach 6 Jahren die "drohende Gefahr" erfunden hatte, und das weder BND- noch BVerfSchG- noch TKG- noch G10-Gesetz noch AntiTerrorDatenbank noch StPo entschieden hat, obwohl alles davon in der Jahresvorausschau 2019 war - ausgerechnet die wollen etwas von dem Super-EUGH übernehmen, der Polen zurück zur Justiz bringt, die Schiedsgerichte stoppte, gegen Uploadfilter entschied, die Vorratsdatenspeicherung aufhielt, und Max Schrems bei Save Harbour half? No Way! Ich vertraue dem EUGH ! Ich bin verzweifelt über Karlsruhe.
zum Beitrag06.06.2018 , 22:27 Uhr
Falls Sie einen Link benötigen, um zu prüfen, dass Snowden sich zuerst an die NSA gewandt hatte, also intern nach einer Lösung gesucht: https://news.vice.com/en_us/article/mb9mza/exclusive-snowden-tried-to-tell-nsa-about-his-concerns
zum Beitrag06.06.2018 , 22:20 Uhr
Edward Snowden hat sich zuerst an die NSA gewandt !!!
Das zeichnet Edward Snowden gerade aus: unfassbare Courage!
Er hat alles riskiert. Angefangen von den Schwierigkeiten im Job, wenn man unbequeme Kritik wagt, offen anzusprechen.
Edward Snowden ist kein Denunziant,
sondern ein Verfassungsverteidiger.
Ich dachte, das hätten inzwischen alle mitbekommen?
zum Beitrag