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01.05.2018 , 11:07 Uhr
Bei alldem sollte bitte nicht vergessen werden, dass Lübeck kein Staat (mehr) ist und die Lübecker Bürgerschaft (anders als die Hamburger Bürgerschaft) kein Parlament. Lübeck ist, trotz seiner bedeutenden Vergangenheit, eine kreisfreie Stadt in Schleswig-Holstein wie andere auch, und bei der Kommunalwahl wählt man keine Abgeordneten, die „Koalitionen“, eine „Regierung“ oder eine „Opposition“ bilden können, sondern man wählt Leute in ein Verwaltungsgremium, das auch ausschließlich für den Bereich der Selbstverwaltungsaufgaben zuständig ist. Leider wird das in der Presse und anscheinend auch in der Bürgerschaft selbst oft falsch verstanden. Der elaborierte Etikettenschwindel (die Gemeindevertretung wurde in „Bürgerschaft“, der Oberbürgermeister in „Bürgermeister“ und die wöchentliche Dienstbesprechung in „Senat“ [!] umgetauft), den die Lübecker Stadtverwaltung sich aus nostalgischen Gründen leistet, trägt dazu sicherlich bei. Pragmatismus würde auch bedeuten, hier mal auf dem Teppich zu bleiben und sich auf seine eigentliche Rolle und (beschränkte) Zuständigkeit zu besinnen.
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