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25.03.2018 , 11:14 Uhr
Möge der Bessere, nein, der Einzige gewinnen!
Müsste es nicht eine öffentliche Ausschreibung geben, wenn die doch so gerne eine Behörde sein wollen? Ich hätte mich gerne um den 400.000€ Posten beworben. Aber in diesem fall sind die ja keine Behörde und müssen sich auch nicht an verwaltungsrechtliche Vorgänge halten. Wenn es darum geht, den Ärmsten der Gesellschaft das Geld für ihre exorbitanten Gehälter zu enteignen und alleinerziehende Mütter zu inhaftieren, dann sind die plötzlich wieder "Behörde" und dürfen eigene Vollstreckungstitel ohne richterliches Urteil schaffen und beauftragen auch andere Behörden zur Amts(!)hilfe. Dem perversen Gebahren beugen sich die Verwaltungsgerichte und entscheiden je nach Situatuion mal so, mal so pro LRA (siehe VG Karlsruhe). Frei nach Pippi L. "Ich mach' mir die Welt
Widdewidde wie sie mir gefällt ...."
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