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05.04.2014 , 10:33 Uhr
"Damit scheiterte der Versuch der rot-grüne Landesregierung, per Wahlgesetz Gleichstellungspolitik zu betreiben"
Frau Oestreich, GleichSTELLUNGSpolitik ist nicht die Aufgabe des Gesetzgebers. Vielmehr hat er für Gleichberechtigung zu sorgen, nach Art. 3GG. Nicht mehr und nicht weniger. Gleichstellung bedeutet das Gegenteil von Gleichberechtigung, weil es für Ergebnisgleichheit statt für Chancengleichheit steht.
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