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03.01.2018 , 09:23 Uhr
Nein, daher ist die Höhe entscheidend. 560 Euro sind kein BGE. Es geht um das Ende des Arbeitszwangs im herkömmlichen Sinne. Was Finnland da versucht ist nicht nachvollziehbar, bzw. nur Sotialhilfe.
zum Beitrag03.01.2018 , 09:05 Uhr
560 Euro sind kein Grundeinkommen, sondern reiner Überlebenszuschuss. Die Höhe ist entscheidend. Außerdem geht es nicht um Sozialhilfe mit anderen Namen, sondern um ein Ende des "Arbeits"zwangs. Besitzt man genug Vermögen, kann er/sie selbst bestimmen, was für ihn/sie "Arbeit" ist oder ob mehr angehäuft werden soll. Das gleiche Recht für jeden Bürger kann nicht am Zufall oder Kontostand enden. Dieser Widerspruch ist weder zeitgemäß noch überhaupt begründbar.
zum Beitrag