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02.12.2017 , 16:41 Uhr
Naja, rechtlich und politisch kann ich nicht ganz zustimmen.
Ein Blockade als ziviler Ungehorsam kann in Deutschland durchaus legal sein. Egal ob sie legal oder illegal ist muss die Polizei die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel beachten. Der Einsatz von Wasserwerfen ist da zumindest grenzwertig. Wegtragen ist ein oft praktiziertes Mittel und entspricht auch den Arbeitsschutzbestimmung von Polizeibeamten. Wenn Blockaden auf mehrmalige Ansprache (hat hier wohl nicht stattgefunden vor) nicht aufgelöst werden, können entsprechend ausgerüstete und ausgebildete Polizeieinheiten in der Regel ohne Probleme Blockaden räumen und einen Durchgang schaffen. Bei Aktionen von friedlichem zivilem Ungehorsam wie sie hier meistens praktiziert werden, geht das für beiden Parteien verletzungsfrei. In einer Demokratie ist diese Verhältnismäßigkeit der Mittel gesetzlich verankert. Setzt eine Blockade Waffen wie Steine oder Stöcke ein, muss ich als Polizei zu anderen Mitteln greifen um einen Durchgang zu schaffen. Eine körperliche Unversehrtheit kann dann für die Demonstranten natürlich nicht mehr gewährleistet werden. Aber auch hier setzten die intelligenteren Polizeiführungen auf andere Strategien. Etwa an einer anderen Zugangsstraße einen Durchgang schaffen und absichern. Das schützt auch die Gesundheit der Polizeibeamten.
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