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06.01.2019 , 12:39 Uhr
"Das Recht auf Wohnen sollte eigentlich ein Menschenrecht sein."- Ist es ja, steht in der Allgemeinen Erkärung der Menschenrechte im Artikel 25: (Recht auf Wohlfahrt) Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
zum Beitrag27.11.2017 , 20:45 Uhr
Der Wald war ursprünglich 12.000 ha groß und ist ca. 1.200 Jahre alt, die Gattung Homo entwickelt sich seit ca. 2,5 Mio Jahren (der ein oder andere Redakteur, was das Recherchieren angeht, ausgenommen), und die letzte Eiszeit begann vor ca 115.000 Jahren (Wikipedia)
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