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23.10.2017 , 11:18 Uhr
Lieber Herr Dr.,
Die Unterbringung von Obdachlosen ist keine Sozialleistung.
Sie ist eine Maßnahme nach dem Ordnungsrecht, in Belin "Allgemeines Sicherheits und Ordnungsgesetz" (ASOG). Dieses Gesetz gilt für alle in Berlin lebenden Menschen unabhängig von Aufenthaltsstatus und Nationalität.
Wer Obdachlos ist muss eine Unterkunft bekommen wenn er das will.
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