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11.05.2022 , 23:16 Uhr
Mit etwas Nachdenken könnte man eigentlich darauf kommen, dass das Hochhalten eines Transparents und das Füttern einer angeketteten Person von einem Gericht als Beihilfe zu einer Straftat gewertet werden kann, wenn es eine solche im Akt des Ankettens erblickt.
zum Beitrag12.10.2017 , 10:24 Uhr
"Seine Beamten hätten den Verdacht gehegt, dass es sich um einen Einbruch gehandelt habe. Das habe mit der Hautfarbe nichts zu tun, so Merbitz."
– Das kennt man ja, diese schwarzen Schlafanzugeinbrecher.
zum Beitrag