Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
11.05.2022 , 23:16 Uhr
Mit etwas Nachdenken könnte man eigentlich darauf kommen, dass das Hochhalten eines Transparents und das Füttern einer angeketteten Person von einem Gericht als Beihilfe zu einer Straftat gewertet werden kann, wenn es eine solche im Akt des Ankettens erblickt.
zum Beitrag12.10.2017 , 10:24 Uhr
"Seine Beamten hätten den Verdacht gehegt, dass es sich um einen Einbruch gehandelt habe. Das habe mit der Hautfarbe nichts zu tun, so Merbitz."
– Das kennt man ja, diese schwarzen Schlafanzugeinbrecher.
zum Beitrag