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17.08.2026 , 08:06 Uhr
Das Grundgesetz hat dieses Instrument ja gerade für den Fall geschaffen, dass eine ausreichend starke Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung von innen angreift. Dafür braucht es weder einen Putsch noch offene Gewalt.
Genau deshalb ist die Größe der AfD auch kein Gegenargument – sie macht die Lage erst dringlicher. Bei der NPD hieß es: zu unbedeutend. Jetzt heißt es: zu viele Wähler. Wenn klein zu klein und groß zu groß ist, wann soll eine wehrhafte Demokratie dann überhaupt wehrhaft sein?
Je stärker eine solche Partei wird, desto näher kommt der Punkt, an dem politische Mehrheiten für ein Verfahren selbst verschwinden. Dann ist das Zeitfenster zu. Dann wird es die AfD sein die ihre Gegner aus dem Brett wirft.
Und ein Verbotsverfahren kann scheitern, ja. Aber Nichtstun kann auch scheitern, und zwar endgültig. Ach und selbst der Entzug der Parteienfinanzierung löst das Problem nicht, weil private Geldgeber einspringen können.
zum Beitrag17.08.2026 , 07:30 Uhr
Sehe ich genauso. Irgendwann muss eine wehrhafte Demokratie auch tatsächlich wehrhaft sein. Bei der NPD hieß es „zu unbedeutend“, bei der AfD plötzlich „zu viele Wähler“. Wenn am Ende jede denkbare Situation als Grund dient, nicht zu handeln, kann man sich das Instrument auch gleich sparen.
Lieber den rechtsstaatlichen Weg konsequent gehen und notfalls vor Gericht scheitern, als aus Angst überhaupt nichts zu tun und sich später fragen zu müssen: Warum haben wir es nicht wenigstens versucht?
zum Beitrag17.08.2026 , 07:26 Uhr
"Die wehrhafte Demokratie ist ein konservatives Konzept der Adenauer-Ära, geboren aus der Erfahrung des Totalitarismus. Nicht alles, was 1948/49 überzeugend war, ist heute tauglich. "
Also mit der Logik kann man im Prinzip das gesamte Grundgesetz nicht nur infrage stellen, sondern sogar für obsolet erklären.
zum Beitrag