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06.10.2017 , 12:36 Uhr
So ganz richtig ist das nicht. Ich hätte mir persönlich auch ein härteres Urteil gewünscht. Aber jeder Jurist wird bestätigen, dass dieses hier kein Mord oder Todschlag war, sondern Körperverletzung mit Todesfolge. Die Begründung dafür ist ganz einfach. Man kann dem Angeklagten nicht unterstellen dass er den Mann vorsätzlich getötet hat, oder in töten wollte.
Oder dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen hat. Das ist aber für Mord oder Todschlag Voraussetzung. Die Richter haben absolut korrekt entschieden. Nur das Urteil hätte eben doch etwas höher ausfallen können. Wenn man mal zu Grunde legt dass hier ein Mensch getötet wurde. Wenn die ihn jetzt wegen Todschlag verurteilt hätten, und er geht in Revision, kassieren die das Urteil direkt wieder. So ist das hier in Deutschland.
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