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30.07.2026 , 12:08 Uhr
Der Betriebsfrieden ist ein zentrales Prinzip des deutschen Arbeitsrechts. Arbeitnehmer sind nach § 74 Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet, die Betriebsfrieden oder der normale Betriebsablauf nicht zu beeinträchtigen. So sieht die rechtliche Lage aus.
Unabhängig davon spricht es auch menschlich nicht von einem guten Charakter, das Land, in dem das Unternehmen tätig ist, als „Müllhalde“ zu bezeichnen. Das ist weder besonders klug noch respektvoll, und sagt mehr über die Person aus, der so etwas sagt, als über das Land selbst.
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