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16.07.2026 , 14:26 Uhr
Die SPD hat durch ihr "ja" zum Beitragsstabilisierungsgesetz dazu beigetragen, dass die Psychotherapie, insbesondere im Erwachsenenbereich, vernichtet wird. Dass im Rahmen des kurzfristig in den Gesetzesentwurf geschleusten Änderungsantrags § 87 Absatz 2c Satz 8 SGB V sowie § 87b Absatz 2 Satz 4 SGB V gestrichen wurden, welche auf jahrelanger verfassungsrechtlich (!!!) begründeter BSG-Rechtsprechung (Schutz vor staatlicher Willkür) beruhen, macht mich fassungslos: bvvp.de/wp-content...esetz_b_public.pdf Damit hat die SPD eine Regelung geschaffen, die einer AFD würdig wäre: zum einen durch die völlige Missachtung psychischen Leidens, zum anderen durch das bewusste Ignorierung verfassungsrechtlich relevanter Tatsachen. Wollte man vor einigen Jahren noch einen Umbau des Rechtsstaat nach polnischem Vorbild verhindern, scheint man nun selbst nicht viel davon zu halten. Beide Regierungsparteien - die eine aktiv (Spahn), die andere als williger Mitläufer (SPD) - ebnen gerade den Rechten den Weg.
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