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23.06.2026 , 13:45 Uhr
Für Unternehmen sind Minijobber nicht pauschal ein gutes Geschäft. 30% Abgaben ggü. 21% für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind kein Geschenk für UnternehmerInnen. Der Vorteil besteht ja darin, dass Personen, die in einem MiDiJob (Gleitzone) stecken, über den Minijob dazuverdienen können, ohne Abgaben zu fürchten. Manche Menschen üben einen Hauptjob aus, der zwar die Miete zahlt, aber sie nicht erfüllt. Gerade Studierende können hier einfach etwas hinzuverdienen. Kleine Betriebe sind hier wieder besonders angeschmiert, weil die viel mehr von Minijobbern abhängen, als große Unternehmen. Dass der Rentenkommission nichts anderes einfällt, um die Rentenlücke zu schließen ist bezeichnend. Die Beitragsbemessungsgrenze sollte hier viel eher mal gekippt werden und endlich mal die Beamten mit einbezogen werden, anstatt die Kleinen zur Kasse zu bitten. Ich selber arbeite in einem Betrieb, der auf Minijobber angewiesen ist. Würden die zwei Personen die Stelle mit Stkl. 5 vergütet bekommen, werden sie den Job nicht machen und wir das Delta nicht schließen können. Wir stecken in der längsten Rezession seit 2. WK. Das ist Öl im Feuer.
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