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09.06.2026 , 16:52 Uhr
Das entscheidene Wort ist "möglicherweise". Aufgrund der Einstellung des Verfahrens ist eher von keiner Täterschaft auszugehen und es besteht die Unschuldsvermutung.
Die 200.000,00 € gingen übrigens an die Staatskasse und gemeinnützige Organsisationen, nicht "an eine Frau" . Die Höhe hängt mit dem nicht unerheblichem Einkommen von Herrn Zverev zusammen. Sie (und ich) hätten wahrscheinlich 500,00 € gezahlt.
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