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28.03.2014 , 20:30 Uhr
Teil II
Die zuständigen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen haben hier wohl komplett in ihrer eigenen Sphäre, der sicheren Anstellung im öffentlichen Dienst bei einem Sozialleistungsträger, gelebt.
Genau diese Mitarbeiter streiken aktuell für mehr Gehalt! Forderung 100 Euro Sockelbetrag + Prozente.
Man sollte alle involvierten zur Verantwortung ziehen, da vor allem auch der Nitrosative Stress, welcher die Erschöpfungsproblematik weiter negativ beeinflusst, durch solche Aktionen ansteigt. Der Gesundheitszustand wird dadurch drastisch verschlimmert, so dass man von Körperverletzung sprechen kann.
Leider fehlt es auch den meisten Ärzten durch bewusste Falschinformation der Kammern am Wissen zum Krankheitsbild.
Weitere Informationen, welche Ausmaße hier erreicht werden, lesen Sie auf www.PatientenLobby.net.
zum Beitrag28.03.2014 , 20:28 Uhr
Teil I
"Zwei nervenkranke Frauen..." das ist genau das Bild, was Patienten, die an diesem Krankheitsbild (CFS/ME), dem Chronischen Erschöpfungssyndrom , G93.3 nach ICD 10 GM, erkrankt sind, aufgedrückt wird.
Die zwei Frauen benötigen keine Betreuung, sie benötigen eine effektive Behandlung, die den meisten Betroffenen auf Kassenleistung verwehrt wird. Zwangspsychiatrisierung und Euthanasie, was bei diesem, wie bei vielen Multisystemerkrankungen in dem System der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen an der Tagesordnung ist, wird hier bevorzugt.
Eine entscheidende Rolle hierzu spielt ein Positionspapier einer Ärztekammer, welche heute von einem Bundestagsabgeordneten geleitet wird.
Die Entscheidungen von Jobcentern, Grundsicherungsträgern, wie auch von Sozialrichtern sind in diesem Land stellenweise so schizophren, dass man wahrscheinlich der größte Sadist sein muss, um die Rechtsbeugungen zu verstehen, welche in der Regel Verstöße gegen das Grundgesetz, die Europäische Menschenrechtskonvention und aktuell gültige Sozialgesetzgebung beinhalten.
Sozialleistungsträger haben eine PFLICHT zur Hilfe, das Sozialamt, wie auch die Rentenversicherung haben komplett versagt, wenn es dort zu „Formfehlern“ oder angeblicher „mangelnder Mitwirkung“ einer überforderten Frau gekommen ist. Gerade in solchen Situationen muss der öffentlich Angestellte für sein vom Steuerzahler finanziertes Gehalt auch zum Hausbesuch.
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