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14.02.2026 , 19:34 Uhr
Ich vermisse in dem Artikel von Frau Schmollack den Hinweis, dass 2/3 der Frauen in den Frauenhäusern 2024 nicht in Deutschland geboren wurden. Und dass die Täter, die häufig Ehemann oder Partner sind, maximal ein Annäherungsverbot verhängt bekommen, nachdem sie ihre Frauen misshandeln. Und das ist der Grund, warum sie ins Frauenhaus müssen, um weiterer Gefahr zu entgehen. Vielleicht sollte man brutale Gewalt gegen Frauen zur Abwechslung mit Gefängnis bestrafen, damit nicht die Opfer fliehen müssen, sondern die Täter aus dem Verkehr gezogen werden. Wer schützt eigentlich die Frauen vor Gesetzen, die Steuerhinterziehungen stärker bestraft als Gewalt gegen Frauen?
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