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22.11.2017 , 19:08 Uhr
Ein vielleicht gutgemeinter Artikel wird durch die Schmuddelsprache des Autors mehr als entwertet.
zum Beitrag29.05.2017 , 21:07 Uhr
Mit keinem Wort wird hier erwähnt, dass
- der Arbeitnehmer bei diesem Konstrukt ebenfalls seinen Anteil zum Rentenversicherungsbeitrag für den umgewandelten Lohnanteil spart
- für beide - jeweils für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber der Rentenversicherungsbeitrag zur Zeit bei 9,35 % liegt. Das heißt der Arbeitgeber wird stimmschweigend mit zusätzlichen 5,65% belastet. Warum erklärt hier niemand.
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