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26.09.2026 , 16:45 Uhr
Ja, es ist ein Gefälligkeitsgutachten.
Ein seriöses Gutachten hätte zumindest auf das Prozessrisiko hingewiesen.
Nur ein kleiner Hinweis:
Was, wenn die letzte Gerichtsinstanz folgendes entscheidet:
1) Die Vergesellschaftung ist rechtens.
2) Die angesetzte Entschädigungssumme ist zu niedrig und wird auf 28 Milliarden festgesetzt.
Dann kann Berlin nämlich nicht einfach sagen "Ok, ist uns zu teuer, dann lassen wir das", sondern muß die festgesetzte Entschädigung bezahlen.
Was ist dann mit der Finanzierung, wie sieht es dann mit der Haushaltslage der Stadt aus?
Ein Gutachten, dass nicht parteiisch ist, muß sämtliche Unwägbarkeiten und deren möglichen Folgen berücksichtigen.
Bitte, gerne!
zum Beitrag26.09.2026 , 16:38 Uhr
Sie haben das fiskalpolitische Pertuum Mobile gefunden.
Nobelpreis, subito!
Komisch nur, dass das noch nie ein Staat gemacht
zum Beitrag25.09.2026 , 16:30 Uhr
Über die Finanzierbarkeit wird kein Gericht befinden, sondern einzig über die Rechtmäßigkeit einer Vergesellschaftung und gegebenenfalls über die Höhe der Entschädigungszahlungen.
Die Finanzierung derselben interessiert das Gericht in keiner Weise.
zum Beitrag25.09.2026 , 16:23 Uhr
Neubaukosten von 2200 Euro je qm?
In Berlin?
Dann muß es da irgendwo noch ein zweites Berlin geben, denn 2200 € reichen noch nicht einmal, wenn man den Baugrund für umme kriegt.
zum Beitrag25.09.2026 , 11:34 Uhr
Weil dazu das Grundgesetz über Bord geworfen werden müsste.
Lesetipp: GG Art. 14
zum Beitrag25.09.2026 , 11:30 Uhr
Dieses ganze Gefälligkeitsgutachten-Gedöns, egal von welcher Seite, ist nur noch langweilig und, mit Verlaub, Geld- bzw. Arbeitszeitverschwendung.
Es bleiben nur zwei Varianten und die Entscheidung ist eine politische: Entweder Berlin versucht es gar nicht, oder der Plan wird umgesetzt. Das BverfG wird dann urteilen. Vor Gericht und auf hoher See... Das galt bei den Römern und es gilt heute noch.
Wenn ich mich richtig erinnere, hielt die Hans Böckler Stiftung übrigens auch den Mietendeckel für machbar. Das Ergebnis ist bekannt.
zum Beitrag05.08.2026 , 00:16 Uhr
Das ist jetzt aber schon ein bißchen arg dünn, oder?
Dezent provokativ:
War es nicht ein gewisser Bakunin, der meinte, dass die Lust an der Zerstörung zugleich eine schaffende Lust sei?
Gab es da nicht vor langer langer Zeit den legendären Slogan "Macht kaputt was Euch kaputt macht"?
Und kann Onkel Ernst (warum, warum eigentlich nie Tante Erna?) nicht mit Fug und Recht behaupten, dass die Regierungen der letzten Jahrzehnte ihn kaputt gemacht haben?
Jetzt betrachten sie doch einmal die Auswahl der diesjährigen Wahl in Berlin:
- CDU, egal ob Wegner, Evers oder sonstewen? (Aber immerhin halten die noch die sogenannte Brandmauer [wahnsinnig blöder Begriff, wer es nicht glaubt, erkundige sich über die Definition einer Brandmauer] zu den Afdern.)
- Oder eine selbsternannte Linke, die mehr oder weniger offen Antisemitismus nicht nur duldet?
- Oder eine SPD, oder Grüne? Auf Grund der Zeichenbeschränkung: Beide schließen eine Koalition mit den Antisemiten nicht aus.
Mit Verlaub, das kann einen schon verdammt kaputt machen (aber keineswegs rechtfertigen die Afder zu wählen).
zum Beitrag03.08.2026 , 16:21 Uhr
Zu Brantners Zitat wurde er nicht befragt, weil ihm niemand eine Steilvorlage liefern wollte, "dagegen mit der nötigen Schärfe" (S. Jacobsohn) vorzugehen.
Fragen Sie einmal eine Suchmaschine Ihrer Wahl, von wem das adäquate:
"Die höchste Form der Freiheit ist die Gemeinschaft" stammt.
Oder auch (vom gleichen Typen): "Der höchste Grad von Freiheit ist es, freiwillig in einer intakten Gemeinschaft aufzugehen".
Müssen Sie allerdings ein wenig suchen, daher zwei Tipps: Für das erste Zitat: Landesparteitag einer Partei in Thüringen im Jahr 2022.
Für das zweite: Ben "Ungeskripted", Mai 2026.
Herzlichste Grüße!
zum Beitrag15.02.2026 , 18:28 Uhr
So bitter es zunächst wirken mag, es ist gut, dass die höheren Gerichte sich an Urteile des BVfG erinnern können.
Dort heißt es z. Bsp. wortwörtlich:
"Geschützt sind damit von Art. 5 Abs. 1 GG auch Meinungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind. Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien.
Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale InfragestellungBVerfGE 124, 300 (320) BVerfGE 124, 300 (321)der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus.
Den hierin begründeten Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs sowie der staatlichen Aufklärung und Erziehung in den Schulen gemäß Art. 7 GG zu. "
Das gilt übrigens auch auf der Seite, wo propalästinensische Parolen skandiert werden.
Nachweis: www.servat.unibe.ch/dfr/bv124300.html#
zum Beitrag06.01.2026 , 18:46 Uhr
Nunja, es ist hier sicher nicht gern gelesen, aber schauen Sie sich die Entwicklung des DAX einmal an. Nehmen Sie dann den Betrag, den Sie Jahr für Jahr in die Rentenkasse einbezahlen und berechnen Sie, was Sie dann jetzt hätten. Einfaches Beispiel: wer jetzt 45 Beitragsjahre hat, hat 1980 begonnen einzuzahlen. Nehmen wir an dieser Mensch hätte im Jahr 1980 4800 DM an Rentenbeiträgen bezahlt (400 DM pro Monat), dann wären aus diesen 4800 DM heute 124.100 Euro geworden. Aus den 1981 einbezalten 4800 DM wären 121.708 Euro geworden, zuammen 245.808 Euro usw. usf. Rechnen Sie also aus, wieviel dieser fiktive Mensch heute, nach 43 weiteren Jahren der Einzahlung in seinem Depot hätte... Kann jede/r für sich selbst einmal berechnen und mit den jährlichen Rentenbescheid vergleiche. Die Liste der historischen Kurse findet sich z. Bsp. hier:
www.boerse.de/hist...e/Dax/DE0008469008
Herzlichste Grüße!
zum Beitrag