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18.11.2025 , 22:14 Uhr
Für den Polizeieinsatz dürfte es kaum eine Rechtsgrundlage gegeben haben. Zwischen 21 und 6 Uhr sind Wohnungsdurchsuchungen ausgeschlossen, es sei denn, es ist Gefahr im Verzuge. Aber nachdem die Polizei das Mädchen gesehen hatte - vielleicht war es müde wegen der total nachtschlafenen Zeit - schien auch kein dringender Bedarf an Insulin zu bestehen. Die Mutter zu fixieren, nachdem sie den Zutritt zur Wohnung verweigert hatte, dürfte rechtswidrig gewesen sein. Ansonsten habe ich den Eindruck, dass für viele Polizisten Menschen in psychischen Ausnahmesituationen mittlerweile zu lebensunwertem Leben mutiert sind.
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