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meine Kommentare
02.03.2017 , 00:46 Uhr
Ich verstehe Ihren Beitrag so: rechtsstaatliche Grundsätze gelten nur, wenn der Journalist Ihnen genehme Positionen vertritt? Wenn nicht, halten sie es für möglich, dass eine unrechtmäßige Behandlung in Ordnung ist?
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