Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
01.10.2025 , 10:24 Uhr
Moin,
schau mal unter finanzverwaltung.nrw.de unter familienzuschlaege_ab_01.02.25.pdf nach. Ist schon erstaunlich...
zum Beitrag01.10.2025 , 10:04 Uhr
Moin. Ich will kein Beamten - bashing betreiben. Das von Ihnen angeführte fehlende Streikrecht ist richtig aber bezüglich des Gehaltes auch nicht notwendig. "Erstreikte" Gehaltserhöhungen bei Angestellten im öffentlichen Dienst werden auf die Beamten zu fast 100% übertragen. Das Beamte, wären diese in der gewerblichen Wirtschaft in der Verwaltung tätig, mit Dienstwagen und Aktienpaketen ausgestattet würden halte ich für unwahrscheinlich. Manche vielleicht - der überwiegende Teil wohl nicht. Zur Krankenversicherung: auch Rentenbezieher zahlen einen Krankenversicherungsbeitrag - alles ohne Beihilfe, und sind gesetzlich versichert und nicht privat... Ich habe nicht geschrieben das Beamte "automatisch" besser abgesichert sind. Der Satz ist so zu verstehen das Beamte, auch bei vorzeitigem Ruhestand, besser finanziell abgesichert sind. Als fiktives Beispiel: Ein Rentner mit 45 Rentenpunkten (45 Jahre Durchschnittsverdienst) würde zur Zeit 1835.55€ brutto bekommen. Abzüglich KV und PV und Steuern wären dies 1562,13€ netto. Ich habe finanzrechner.org bemüht. Und eines noch: der größere Teil der Arbeitnehmer ist nicht in Konzernen und Großbetrieben beschäftigt.
zum Beitrag01.10.2025 , 09:06 Uhr
Moin. Der Begriff "betriebliche Altersvorsorge" ist Etikettenschwindel da der Arbeitnehmer die Beiträge zahlt. Da die meisten Unternehmen in Deutschland nicht mehr tarifgebunden sind verzichten diese auch, meistens, auf eigene Zuzahlungen. In tarifgebundenen Konzernen wie z.B. bei der Lufthansa (siehe "Pilotenstreik") ist dies im Tarifvertrag geregelt. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag zur Altersversorgung gibt es nicht. Bitte nicht immer Bayer, Bosch, Siemens, usw. als Beispiel nehmen...
zum Beitrag30.09.2025 , 11:02 Uhr
Moin, für einen Pensionär kann man sich zwei Altersrentner mit 45 Jahren Beitragszahlung "halten". Einen Blick in den Rentenatlas der Rentenversicherung sollte man jedem Politiker und jedem Wirtschaftsweisen empfehlen. 80% der Beamten gehen vorzeitig in den Ruhestand und können diesen besser finanziell abgesichert genießen... Das Argument der Politiker das es im Rentensystem noch das zweite Standbein des Rentensystems gibt, die betriebliche Altersvorsorge, zieht nicht. Die Beiträge werden meist als Einmahlzahlung vom Arbeitnehmer gezahlt, Zuzahlungen vom Arbeitgeber, wenn es diese überhaupt gibt, sind eher gering. Also Etikettenschwindel wie so vieles was den Bürger verärgert...
Gruß aus Hattingen
zum Beitrag