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10.01.2017 , 10:32 Uhr
Man kann sich natürlich dafür entscheiden, solche Begriffe als “Nazi-Vokabular“ abzutun, sich dafür entschuldigen, versichern dass es nie wieder vorkommt und “Selektion“ und “Sonderbehandlung“ auf seine schwarze Liste zu schreiben.
Das macht das ganze aber recht einseitig, schränkt ein, und fordert künftig nur noch mehr Konflikte.
Es gibt Begriffe, die beschreiben Zustände oder Prozesse. Dass diese Begriffe von Verbrechern genutzt und instrumentalisiert werden ist unumgänglich.
Doch damals wie heute bedeutet das Wort "Selektion" ganz einfach "Auslese, Auswahl". In der Evolutionsbiologie spricht man nach wie vor von der "natürlichen Selektion" und dieser Begriff wird genau so in Biologie-Büchern abgedruckt, Schüler lernen ihn vorwurfslos auswendig.
Dass der Begriff der Selektion in einem Kapitel der Geschichte für einen unmenschlichen Prozess verwendet wurde, sollte nicht in Vergessenheit geraten, doch sollte man sich dadurch auch nicht fesseln lassen und sich zwanghaft einen Begriff verbieten lassen.
Dass in der Sprache der Nazis auch viele beleidigende und diffamierende Begriffe aufkamen streite ich damit nicht ab und würde auch niemals jemanden als "Volksschädling" o.Ä. bezeichnen. Aber "Volksschädling" (als aggressiver, irrationaler Begriff) und "Selektion" (als nüchterner, rationaler Begriff) gehören nicht in dieselbe sprachliche Kategorie.
Zudem reicht es nicht Begriffe, die in diesem Fall in einen Artikel verwendet wurden, an einen spezifischen historischen Kontext zu koppeln und daraus Vorwürfe zu konstruieren. In erster Linie sollte man erkennen in welchem Kontext der Begriff innerhalb des Artikels verwendet wird.
Und, da die Zeit immer weiter voran schreitet, entfernen wir uns von der Nazi-Zeit, alte Generationen verschwinden, neue entstehen. Dass es heutzutage also Menschen gibt, die, wie redigierende Redakteurin, von dem Nazi-Kontext in dem Wort "Selektion" nicht wussten, ist keine Ausnahme, keine Seltenheit und wird es auch vermehrt geben.
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