Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
15.09.2017 , 16:20 Uhr
Aber das wär ja nicht so schlimm, denn die Nähe zum Airport spart schließlich Anfahrt und Energie …
zum Beitrag15.09.2017 , 09:44 Uhr
Das stimmt, in Hamburg ist der Flughafen in der Stadt – und darunter leiden denn auch ca. 50 Prozent der Einwohner zwischen ca. 5 und 23 Uhr täglich heftig …
zum Beitrag26.04.2017 , 12:22 Uhr
Warum, lieber Jost Maurin, zitieren Sie die, übrigens 15 Jahre alte, norwegische Studie aus dem Jahr 2002 (https://www.nrw-wolf.de/die-nina-studie-2002/) mit dort in keiner Weise nachvollziehbaren Zahlen. – Ich zitiere aus der richtigen Zusammenfassung, wie sie der Spiegel lieferte (http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/verhaltensforschung-woelfe-verraten-natur-des-menschen-a-855853.html): „Immer wieder, wenn auch äußerst selten, haben sich Wölfe Menschen schmecken lassen - auch wenn die eigentlich nicht ins Beuteschema passen. Als derzeit zuverlässigste Sammlung von Todesfällen gilt eine im Januar 2002 veröffentlichte Studie des Norwegischen Instituts für Naturforschung (Nina). 18 Fachleute haben Berichte über Wolfsangriffe aus mehreren Jahrhunderten zusammengetragen. Der älteste datiert aus dem Jahr 1557, der jüngste ereignete sich 2001.
Viele hundert Todesfälle haben die Forscher weltweit gezählt. Allerdings zeigte sich auch ein dramatischer Rückgang im 20. Jahrhundert. In Europa konnten die Experten in den vergangenen 50 Jahren nur noch vier Fälle nachweisen, in denen Menschen von nicht-tollwütigen Wölfen getötet wurden. In Russland habe man ebenfalls vier, in Amerika keinen Fall finden können. Und das, obwohl zu Anfang des Jahrtausends 10.000 bis 20.000 Wölfe in Europa, 40.000 in Russland und 60.000 in Nordamerika gelebt hätten.“
zum Beitrag18.01.2017 , 09:13 Uhr
Woher hast du denn diese Unterstützerliste? Könntest Du uns dafür eine gute Quelle nennen? Ich finde dafür immer wieder nur die Nachdenkseiten - deren Herausgeber Albrecht Müller als rechtslastiger Verschwörungstheoretiker gilt (Wikipedia) und deren Webmaster Lars Bauer beim Medienpalast arbeitet (Werbung z.B. für CDU, Allianz, BVI Immobilienfachverband, Nestlé). Kein Wort darüber, dass zu den Unterstützern von Correctiv (Deutscher Reporterpreis 2016) auch die Rudolf-Aufstein-Stiftung gehört und die Landeszentrale für politische Bildung. - Herr Hombach ist nicht Vorstand der Brost-Stftung sondern stellvertretender Vorsitzender. Und diese Stiftung macht sich sehr intensiv um unabhängigen Journalismus verdient. - Was ist "leichter Bias"?
zum Beitrag17.01.2017 , 11:28 Uhr
Vielleicht liegt der Grund zu Herrn Bergers Reaktion auch in seiner Haltung gegenüber Facebook und Twitter begründet, die er bei den Neulandrebellen veröffentlicht hat: „Diese Netzwerke sind gegenwärtig das Korrektiv für den Mainstream und damit natürlich auch eine Bedrohung für die Deutungshoheit der Konzernmedien und von der Politik bestellten öffentlich-rechtlichen Funktionäre.“ Tja.
zum Beitrag17.01.2017 , 11:01 Uhr
Das was da auf den Nachdenkseiten präsentiert wird, ist aber außerordentlich dünn. Dafür erweckt der Autor Jens Berger bei mir den Eindruck, Kritik an rechten Gedanken nicht zu teilen und aktive Kritiker, wie auch die Amadeu-Antonio-Stiftung diskreditieren zu wollen.
zum Beitrag09.01.2017 , 18:12 Uhr
Du schreibst: „Wer sich ein wenig mit Thematik befasst, weiß, dass die Formulierung "allen arabischen Landes" sich auf ganz Israel bezieht.“ Das stimmt nicht. BDS schreibt mir dazu: „Der Aufruf der palästinensischen Zivilgesellschaft von 2005 bezieht sich in seiner Argumentation auf das Internationale Recht. Wenn also in diesem Aufruf von Israel gefordert wird, zur Gänze den Maßstäben internationalen Rechts zu entsprechen, indem es u.a.:
"Die Besetzung und Kolonisation allen arabischen Landes beendet und die Mauer abreißt;"
dann ist das im Kontext des Internationalen Rechts zu verstehen. Dort gilt die Westbank, Ost-Jerusalem und der Gazastreifen als besetztes Land.“ Und damit wären wir dann eben bei den 1967 besetzten Gebieten. Also keine „Lügen und Unwahrheiten der BDS-Kampagne“, wie Du behauptest.
zum Beitrag09.01.2017 , 17:55 Uhr
„Besser macht es die Süddeutsche, die die klischeehafte "Guter Flüchtling, böser Deutscher"-Rollenverteilung im Tatort gestern deutlich kritisiert hat.“ – Da hat aber jemand nicht richtig hingeschaut bei der Sendung. Diese Rollenverteilung gab es da keineswegs so (Ausländer z.B. als kriminelle Dealer, Identitätsschummler, Eigentumsdelinquenten und vielleicht sogar Mörder an dem rechten Flittchen?!). Das war ja grad - unter anderem - das tolle, dass diese Schwarzweißmalerei fehlte.
zum Beitrag23.12.2016 , 17:43 Uhr
Wieso „Lüge“? BDS schreibt ausdrücklich: „BDS-Kampagne informiert über bundesweite Aktivitäten im Rahmen der internationalen BDS Bewegung, die dem Aufruf der palästinensischen Zivilgesellschaft von 2005 folgt.“ Und der Aufruf ist direkt verlinkt, und da ist keine Rede von 1967. (Wie der Aufruf zu verstehen ist, ließe sich denn aus dem Kontext noch anderweitig diskutieren.) - Weiter im Text: „Die Strafbarkeit von Boykottaufrufen ist Außenwirtschaftsgesetz (AWG) geregelt.“ Stimmt. Da steht dann auch, dass „Boykottaufrufe(n) von politischen, religiösen oder gesell-schaftlichen Organisationen“ nicht als „unlauter“ gelten (im Gegensatz zu direkt konkurrierenden Mitbewerbern), und daher nicht strafbar sind.
zum Beitrag23.12.2016 , 13:30 Uhr
@SIMON_W Ein allgemeiner Boykottaufruf ist nach deutschem Recht nicht strafbar. Das was die BDS-Kampagen fordert, ist danach nicht strafbar. Anders sieht es aus, wenn „der Boykottaufruf … einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers“ darstellt. (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az. 13 U 111/13) von 1914 in Sachen Tierschutz und Kontoboykott). Das dürfte allerdings auch bedeuten, dass der Boykott der Bank gegenüber BDS – und umgekehrt – als versuchte Engriffe in bestehende Vertragsverhältnisse zu werten sind und deshalb nicht zulässig.
zum Beitrag