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22.12.2016 , 08:36 Uhr
Der Gesetzgeber stellt hier begleiteten Suizid durch Angehörige oder Nahestehende Personen zwar nicht unter Strafe, er lässt jedoch alle Beteiligten allein mit dieser Aufgabe und verhindert effektiv alle Chancen, Betroffenen einen würdevollen Tod zu ermöglichen. Ein Sterben im Kreis der Menschen, die man liebt, ist damit ausgeschlossen. Als wäre die Bewältigung der Trauer über den Verlust eines geliebten Menschen nicht genug, nein, Beteiligte werden durch dieses Gesetz unter Generalverdacht einer strafbaren Handlung gestellt und laufen Gefahr, auch hier noch belangt zu werden, da sie sich, aufgrund dieses Gesetzes, ggf. erst recht in die Illegalität begeben müssen, um z. B. notwendige Medikamente zu beschaffen.
Die Gesetzgebung hat hier außerdem einmal mehr außer Acht gelassen, dass das Leben eines Menschen ihm allein gehört, nicht dem Staat, nicht seinem Hausarzt und schon gar nicht der Kirche.
Dieses Gesetz, das die Beihilfe zu einer nicht strafbaren Handlung unter Strafe stellt, ist menschen- und lebensverachtend und sollte ersatzlos gestrichen werden.
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