Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
22.10.2016 , 14:52 Uhr
Natürlich ist die rechtliche Umsetzung in Deutschland ein großes Problem. Es gibt ja auch jetzt schon einige Möglichkeiten mit Ordnungsgeld und -haft gegen umgangsverweigernde Elternteile vorzugehen, aber das jemand wirklich mal eine Mutter für dreißig Tage ins Gefängnis steckt ist wohl noch nicht passiert. Das Argument, dass die Kinder ja auf die Mutter angewiesen sind zählt komischerweise bei Vätern weniger, wie ein Bekannter von mir aus eigener Erfahrung weiß. Aus seiner Phase als Unterhaltszahler hatte er noch eine Strafe abzuzahlen, und obwohl er mittlerweile das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und die im Kinder Wechselmodell betreut hat ihn die Staatsanwaltschaft , als er mal mit seinen Zahlungen in Verzug kam, ohne großes Murren für drei Monate. ins Gefängnis gesteckt. Die Kinder könnten in der Zeit ja bei der Mutter leben. Aber es wäre zu Mindestens mal ein Zeichen, wenn es ein Ordentliches Strafmaß hierfür geben würde, dass auch gelegentlich mal Anwendung findet. Letztendlich ist Eltern-Kind-Entfremdung Kindesmißbrauch, bei dem sein Kind für eigenen Egopflege nutzt. Sowas sollte eigentlich ebenso wie körperlicher Missbrauch bestraft werden. ich bin mittlerweile selber seit einigen Jahren alleinerziehend, aber es käme mir nicht im Traum die Idee, die Kinder von der Mutter fern zu halten. Egal wie anstrengend die Wechselphase manchmal ist. Sowas kläre ich dann mit der Mutter und nicht mit den Kindern.
zum Beitrag22.10.2016 , 11:40 Uhr
Ihr despektierliches »Groschenfallen« soll vermutlich zeigen, dass es mit der viel gelobten weiblichen Empathie doch nicht so weit her ist, aber gut: Man mag den Sinn von Strafen bei Delikten, die in einigen Gesellschaftsschichten, offensichtlich als KavalierInnendelikt angesehen werden, gerne bezweifeln. Ich weiß auch nicht, um das Unterstrafestellen vom ungefragten Greifen an sekundäre weibliche Geschlechtsmerkmale wirklich etwas bringt, oder die Bestrafung von Ladendiebstählen, Beleidigungen oder Geschwindigkeitsübertretungen, aber wenn meine Mutter mit 30.000€ Strafe hätte rechnen müssen, vermute ich, dass ihr Groll auf ihren Ex-Mann das nicht wert gewesen wäre. Und Ihr Beispiel mit der Abtreibung ist dafür natürlich völlig ungeeignet, denn wenn man nicht gerade die umstrittene Frage neu aufwerfen möchte, ob ein 3 Monate alter Foetus bereits eine schützenswerte Person ist, gibt es hierbei nur eine Person, die sich oder ihre Leben damit gefährdet, und das wäre im Zweifelsfall die Abtreibende. Warum sollte man die für ihr eigenes in Gefahr begeben noch bestrafen, aber für eins ist ihr Beispiel dann doch gut, denn das Beispiel mit dem Blinden der Farben trifft es wohl bei dem Inhalt des Artikels sehr gut, denn wie sollten jene 90 % Mütter, die als alleinerziehende lediglich als Täter in Frage kommen wohl nachvollziehen können, wie sich ihr Handeln für die Opfer anfühlt. Damit meine ich noch nicht einmal zwingend die Väter sondern vor allem die Kinder. Sollten sie Jungen sein, werden sie vermutlich irgendwann ihren Vater verstehen, und wenn sie Mädchen sind, denken sie sich nur »Oh Gott, da hat mein Kind auch so einen Vollpfosten als Vater abbekommen.« Insofern scheinen Frauen - in dieser Frage - wohl eher zur Gruppe der Blinden gehören.
Die Autorin des Artikels scheint hier ja in dankenswerter Weise eine zur Selbstreflexion fähige Ausnahme zu sein.
zum Beitrag22.10.2016 , 11:34 Uhr
Ihr despektierliches "Groschenfallen" soll vermutlich zeigen, dass es mit der viel gelobten weiblichen Empathie doch nicht so weit her ist, aber gut:
Man mag den Sinn von Strafen bei Delikten, die in einigen Gesellschaftsschichten, offensichtlich als KavalierInnendelikt angesehen werden, gerne bezweifeln. Ich weiß auch nicht, um das Unterstrafestellen vom ungefragten Greifen an sekundäre weibliche Geschlechtsmerkmale wirklich etwas bringt, oder die Bestrafung von Ladendiebstählen, Beleidigungen oder Geschwindigkeitsübertretungen, aber wenn meine Mutter mit 30.000€ Strafe hätte rechnen müssen, vermute ich, dass ihr Groll auf ihren Ex-Mann das nicht wert gewesen wäre.
Und Ihr Beispiel mit der Abtreibung ist dafür natürlich völlig ungeeignet, denn wenn man nicht gerade die umstrittene Frage neu aufwerfen möchte, ob ein 3 Monate alter Foetus bereits eine schützenswerte Person ist, gibt es hierbei nur eine Person, die sich oder ihre Leben damit gefährdet, und das wäre im Zweifelsfall die Abtreibende. Warum sollte man die für ihr eigenes in Gefahr begeben noch bestrafen, aber für eins ist ihr Beispiel dann doch gut, denn das Beispiel mit dem Blinden der Farben trifft es wohl bei dem Inhalt des Artikels sehr gut, denn wie sollten jene 90 % Mütter, die als alleinerziehende lediglich als Täter in Frage kommen wohl nachvollziehen können, wie sich ihr Handeln für die Opfer anfühlt. Damit meine ich noch nicht einmal zwingend die Väter sondern vor allem die Kinder. Sollten sie Jungen sein, werden sie vermutlich irgendwann ihren Vater verstehen, und wenn sie Mädchen sind, denken sie sich nur "Oh Gott, da hat mein Kind auch so einen Vollpfosten als Vater abbekommen." Insofern scheinen Frauen in dieser Frage wohl eher zur Gruppe der Blinden gehören.
Die Autorin scheint hier ja dankenswerter Weise eine zur Selbstreflexion Ausnahme zu sein.
zum Beitrag21.10.2016 , 11:14 Uhr
Vielen Dank, vor allem auch für den offenen Persönlichen Umgang mit dem Thema.
Die Schutzbehauptung man müsse ja dem Kind die Wahrheit sagen, ist leider nicht mehr als eben das "eine Schutzbehauptung", denn es gibt in einer Trennung nicht nur "eine Wahrheit". Meine Mutter begann diesen Salmon immer mit der Einleitung "Ich wollte ja nie etwas schlechtes über deinen Vater sagen, aber..." was natürlich doppelt perfide war, weil sie mir Gegenüber sozusagen einen Notfall proklamiert hat, den es aber nicht wirklich gab. Ich habe dann 17 Jahre nicht mehr mit meinem Vater gesprochen und erst als ich selber in so einer Scheidungskrise steckte, nochmal "Ihre Wahrheiten" neu bewertet. und festgestellt, dass es halt wirklich nur IHRE Wahrheiten waren und sie sich im Grunde genommen keinen Deut besser verhalten hat. Sie konnte es bloß nicht verzeihen, dass der Mann den sie betrogen und verlassen hat, bei seiner nächsten Ehefrau plötzlich der Ehemann war, den sie immer gerne gehabt hätte. Es gehört doch halt meistens zwei dazu, wie sich eine Beziehung entwickelt.
Es wäre gut, wenn so ein Verhalten endlich mal drakonisch bestraft wird. Solche Wahrheiten sollen Ex-Partner mit ihrem gefälligst mit ihrem Therapeuten klären und nicht mit ihren Kindern, oder Menschen, die Einfluss auf ihre Kinder haben.
zum Beitrag