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17.10.2016 , 17:04 Uhr
...na wenn das immer mal so einfach wäre...
Wäre man versicherungskaufmann und bekommt ein Auftrag, wie im artikel beschrieben, hat man auch eine beratungspflicht/aufklärungspflicht.
Dreh doch mal die uhr zurück...was gab es denn vor 10Jahren an Infos für die breite masse... verständlich und transparent...
Und nicht vergessen die meisten Anleger sind Laien... dazu kommt das lobisten und versicherungskonzerne bemüht waren in den letzten jahren die "spuren zu verwischen" eine recherche in diesem bereich ist kein spaziergang durch die heile welt... bis heute fehlt es an Zertfizierung. Von daher die Klage ist richtig und hoffentlich von Erfolg gekrönt! Im übrigen glaube ich jemand der so etwas anstrengt kann nicht naiv sein sondern eher mutig.
zum Beitrag17.10.2016 , 16:34 Uhr
Es ist anders wenn mann zu einem fachmann geht und das begehr in seine hände legt...der geht einen beratungsvertrag ein. Verbockt er das aus z.b. leichtfertigkeit, dann haftet er... ausserdem recherchier mal was gab es den an infos und zugängen in dem zeitraum...?
zum Beitrag