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16.11.2017 , 09:38 Uhr
Das Schutzalter liegt in Deutschland bei 14 Jahren, sofern weder Zwang noch Entgelt eine Rolle spielen. Andere Faktoren können auch von Belang sein, aber ein Verweis auf das Alter an sich reicht nicht.
Hier ist die Autorin offenkundig paternalistischer als das StGB.
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