Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
16.11.2016 , 16:12 Uhr
Zitat:
"Die faktenfreie AfD-Kampagne skandalisiere die Akzeptanz von Lesben, Schwulen und Transgender, warnte der Verband."
Wieso ist der Widerstand gegen eine staatliche Sexualerziehung, die auf die Akzeptanz sexueller Vielfalt gerichtet ist, faktenfrei?
Fakt 1: wie jeder auf der Website des Vereins "Queere Bildung e.V." sehen kann, gibt es in nahezu allen bundesländern mittlerweile "SchLAU-Workshops", die von schwul-lesbischen Aufklärungsteams an öffentlichen Schulen durchgeführt werden, in der Regel verfogen diese Workshops einen autobiografischen Ansatz.
Fakt 2: seit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1977 (BVerfGE 47,46) obliegt dem Staat das sog. "Indoktrinationsverbot". Dieses besagt, dass es sattlichen Schulen untersagt ist, Schüler dazu zu erziehen, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen.
Fakt 3: die sog. "SchLAu-Workshops" zielen nach eigener Darstellung NICHT darauf, Schüler zur "Toleranz" sexueller Vielfalt anzuleiten, sondern zur "Akzetanz".
Fazit: "SchLau-Workshops" zum Thema sexuelle Vielfalt verstoßen gegen das Indoktrinationsverbot und sind damit verfassungswidrig. Wer aus diesem Grund Widerstand gegen diese Art von Sexualerziehung leistet, ist weder reaktionär, noch homophob, sondern allein mit der Rechtsprechung des BVerfG vertraut - selbst wenn man in der AfD ist.
zum Beitrag