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HugoReyes
...außer es existiert folgende Regelung: "Die Grundstückseigentümer sind als Zustandsstörer grundsätzlich für die Beseitigung konkreter Gefahren, die von Kampfmitteln auf ihren Grundstücken ausgehen, verantwortlich." (Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV238759/true)
Ganz ähnlich ist es bei in anderer Weise kontaminierten Böden. Wer sich nicht vor dem Kauf darüber informiert und ggf. mithilfe von Gutachten die "Sauberkeit" des Grundstücks bescheinigen lässt, bezahlt später für die Sanierung.
zum BeitragHugoReyes
[Re]: Die Überschrift inkl. N-Wort interpretiere ich ein wenig anders. Nämlich will der Autor m.M. nach überspitzt dem Gedanken Worte verleihen, was nach den Wahlergebnissen nun viele Menschen insgeheim von den BewohnerInnen im Nordosten denken.
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