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17.01.2024 , 11:57 Uhr
Wir haben auch gefordert, Alice Schwarzer mundtot zu machen, als sie klammheimlich sich freute darüber, dass einem Ehemann von der Ehefrau der Penis abgeschnitten wurde. Im Übrigen steht in dem betreffenden Paragraphen NICHT, dass einem sämtliche Grundrechte (und gar nicht das Wahlrecht) abgesprochen werden dürfen: Art 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
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